Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Organschaft zwischen Schwestergesellschaften einer ausländischen Muttergesellschaft nach der EuGH-Rechtsprechung

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh, Rechtsanwalts-gesellschaft, Stuttgart Rechtsanwalts-gesellschaft, Stuttgart

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh, Rechtsanwalts-gesellschaft, Stuttgart

Drei europäische Staaten haben das EuGH-Urteil vom 12.06.2014 (Rs. C-40/13 „SCA Group Holding BV“, DB0664044) zur ertragsteuerlichen Organschaft zwischen niederländischen Schwestergesellschaften einer EU-/EWR-Muttergesellschaft bereits umgesetzt. Nach der Rechtsauffassung des EuGH macht es die Niederlassungsfreiheit erforderlich, eine Gruppen-besteuerung zwischen den Tochtergesellschaften einer gemeinsamen EU-/EWR-Muttergesellschaft zuzulassen. In Frankreich gilt dies aufgrund gesetzlicher Neuregelung für ab dem 31.12.2014 endende Wirtschaftsjahre (vgl. Walter, GmbHR 2015 S. 182). Die Niederlande haben das Urteil im Vorgriff auf eine gesetzliche Neuregelung durch Verwaltungsregelung umgesetzt (Hop/Vogel, IStR-Länderbericht 2015 S. 14). In Spanien gilt ab 2015 eine gesetzliche Neuregelung (vgl. Behrenz/López Brenes, IStR-Länderbericht 2014 S. 78). Auch in Österreich werden die Konsequenzen aus dem Urteil erörtert (Tratlehner, SWI 12/2014 S. 559). Es steht zu erwarten, dass Deutschland darauf vertraut, dass der Gewinnabführungsvertrag das europäische Recht außen vor hält. (mehr …)

Gewerblichkeit – Minimale Infektionsdosis: 3,1 Prozent oder 24.501 Euro

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Der grassierenden Grippewelle entsprechend hat sich auch der BFH mit Infektionen zu beschäftigen. Allerdings beschäftigt ihn nicht nur ein normaler grippaler Infekt, sondern auch das Infektionsleiden „Gewerblichkeit“. Hier gelang es dem BFH in drei Urteilen, die minimale Infektionsdosis zu bestimmen (alle Urteile vom 27.08.2014 – VIII R 6/12, DB 2015 S. 353; VIII R 16/11, DB0691357 und VIII R 41/11, DB0691358). Einer der Fälle betraf eine Karnevalsband und ihren Verkauf von CDs. Die Veröffentlichung am Tag vor Altweiberfasching war hervorragendes Timing des Gerichts. (mehr …)

Goldfinger und das Nachspiel

Dr. Mathias Birnbaum, Rechtsanwalt, Steuerberater, KPMG AG, Köln

Dr. Mathias Birnbaum, Rechtsanwalt, Steuerberater, KPMG AG, Köln

Entgegen einer verbreiteten Meinung in der Öffentlichkeit haben „echte“ Steuersparmodelle für vermögende Privatpersonen in Deutschland durchaus Seltenheitswert. Was etwa in Zeitungsanzeigen unter diesem Stichwort beworben wird, basiert bei näherer Betrachtung oft auf dem Konzept „Steuern sparen durch weniger Erträge“. Beim versierten Steuerfachmann löst dies selten Begeisterung aus. Anders war es beim sogenannten „Goldfinger-Modell“. Hier konnte durch eine – allerdings anspruchsvolle und mit nicht unerheblichem Aufwand verbundene – Gestaltung ein erheblicher Steuereffekt erzielt werden. (mehr …)

Pauschalbesteuerung von ausländischen Fonds: Finanzverwaltung veröffentlicht Anwendungsschreiben

RA Stephan H. Schmidt, Dipl.-Fw. (FH), P+P Pöllath und Partners, München

RA Stephan H. Schmidt, Dipl.-Fw. (FH), P+P Pöllath und Partners, München

Im Zuge der Einführung des Investmentsteuergesetzes hat der Gesetzgeber mit § 6 InvStG am 15.12.2003 eine Regelung zur fiktiven Feststellung der Einkünfte aus Beteiligungen an ausländischen Investmentfonds geschaffen. Dies gilt für alle Fälle, in denen der Fonds nicht die tatsächlichen Einkünfte des Anlegers im Bundesanzeiger veröffentlicht. (mehr …)

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Beteiligung an einer vermögensverwaltenden, grundbesitzenden Personengesellschaft

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Für Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, besteht die Möglichkeit, auf Antrag die sog. erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch zu nehmen. In einem solchen Fall unterliegt der Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt, nicht der Gewerbesteuer. Da es sich um „eigenen“ Grundbesitz des Unternehmens handeln muss, ist fraglich, wie der Fall zu behandeln ist, wenn der Grundbesitz nicht direkt durch das Unternehmen, sondern über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft gehalten wird.

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Einlagenrückgewähr bei Rückzahlung von Nennkapital

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Kurz vor Ende des vergangenen Jahres hat die Finanzverwaltung ihre Verwaltungspraxis zur gesonderten Feststellung der Einlagenrückgewähr bei EU-Kapitalgesellschaften (§ 27 Abs. 8 KStG) geändert. Ein Antrag auf gesonderte Feststellung ist nun auch bei der Rückzahlung von Nennkapital erforderlich (vgl. Bundeszentralamt für Steuern: Feststellung nach § 27 Abs. 8 KStG). Das überrascht. Denn bislang war es gängige Praxis des Bundeszentralamts für Steuern, dass bei der Rückzahlung von Nennkapital durch eine EU-Kapitalgesellschaft keine gesonderte Feststellung der Einlagenrückgewähr erforderlich war. Dieser Antrag musste nur bei der „echten“ Einlagenrückgewähr gestellt werden, d.h. der Rückführung von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen. (mehr …)

Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten

StB Dr. Simone Wick, KPMG AG, Köln

StB Dr. Simone Wick, KPMG AG, Köln

Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2013 in Deutschland rund 169.800 Ehen geschieden. Neben den persönlichen und familiären Aspekten stellt sich oft auch die Frage, ob und wenn ja welche Kosten für die Scheidung steuerlich geltend gemacht werden können. Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2013 hat der Gesetzgeber die grundlegende Vorschrift des § 33 EStG geändert. Seitdem wird seitens der Finanzverwaltung mit Verweis auf die Neuregelung der Abzug als außergewöhnliche Belastung versagt. Mit Urteil vom 21.11.2014 (4 K 1829/14) hat das FG Münster allerdings entschieden, dass Scheidungsprozesskosten weiterhin als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind. Die Revision zum BFH wurde zugelassen. (mehr …)

Negativzinsen für Kapitaleinlagen bei Kreditinstituten – eine erste ertragsteuerliche Einordnung

RA Oliver F. Joch, LL.M.oec., Assistant Manager bei KPMG AG, Frankfurt a. M.

RA Oliver F. Joch, LL.M.oec., Assistant Manager bei KPMG AG, Frankfurt a. M.

Am 1. November 2014 hat die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) erstmals eine inländische Bank dazu veranlasst sog. negative Zinsen von ihren Kunden zu verlangen. Bereits zuvor war der Interbanken-Zinssatz „Eonia“ („Euro Over Night Index Average“) erstmals in den negativen Bereich gerutscht. Andere Kreditinstitute haben bereits angekündigt, ebenfalls negative Zinsen für Kundeneinlagen zu berechnen. Dies stellt das deutsche Ertragsteuerrecht vor neue Herausforderungen. (mehr …)