Drei europäische Staaten haben das EuGH-Urteil vom 12.06.2014 (Rs. C-40/13 „SCA Group Holding BV“, DB0664044) zur ertragsteuerlichen Organschaft zwischen niederländischen Schwestergesellschaften einer EU-/EWR-Muttergesellschaft bereits umgesetzt. Nach der Rechtsauffassung des EuGH macht es die Niederlassungsfreiheit erforderlich, eine Gruppen-besteuerung zwischen den Tochtergesellschaften einer gemeinsamen EU-/EWR-Muttergesellschaft zuzulassen. In Frankreich gilt dies aufgrund gesetzlicher Neuregelung für ab dem 31.12.2014 endende Wirtschaftsjahre (vgl. Walter, GmbHR 2015 S. 182). Die Niederlande haben das Urteil im Vorgriff auf eine gesetzliche Neuregelung durch Verwaltungsregelung umgesetzt (Hop/Vogel, IStR-Länderbericht 2015 S. 14). In Spanien gilt ab 2015 eine gesetzliche Neuregelung (vgl. Behrenz/López Brenes, IStR-Länderbericht 2014 S. 78). Auch in Österreich werden die Konsequenzen aus dem Urteil erörtert (Tratlehner, SWI 12/2014 S. 559). Es steht zu erwarten, dass Deutschland darauf vertraut, dass der Gewinnabführungsvertrag das europäische Recht außen vor hält. (mehr …)








