Die Frage ist simpel und die Antwort gerade in Outbound-Sachverhalten von elementarer Bedeutung. Denn die Hinzurechnungsbesteuerung führt im Ergebnis dazu, dass die gewerblichen Einkünfte des qualifizierten unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters (z.B. einer deutschen Konzernmutter) um bestimmte passive Einkünfte ihrer niedrig besteuerten ausländischen Konzerngesellschaften – den sog. Hinzurechnungsbetrag – erhöht und diese auf das deutsche Besteuerungsniveau hochgeschleust werden. Dadurch soll die Verlagerung solcher Einkünfte ins niedrig besteuernde Ausland vermieden werden. Faktisch werden jedoch ebenso Einkünfte originärer, nicht verlagerter Auslandsfunktionen erfasst (z.B. angestammte ausländische Finanzcenter). (mehr …)








