Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Ist der AStG-Hinzurechnungsbetrag stets gewerbesteuerpflichtig?

RA/StB Dr. Christian Böing, LL.M., Senior Manager bei PwC, Düsseldorf

RA/StB Dr. Christian Böing, LL.M., Senior Manager bei PwC, Düsseldorf

Die Frage ist simpel und die Antwort gerade in Outbound-Sachverhalten von elementarer Bedeutung. Denn die Hinzurechnungsbesteuerung führt im Ergebnis dazu, dass die gewerblichen Einkünfte des qualifizierten unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters (z.B. einer deutschen Konzernmutter) um bestimmte passive Einkünfte ihrer niedrig besteuerten ausländischen Konzerngesellschaften – den sog. Hinzurechnungsbetrag – erhöht und diese auf das deutsche Besteuerungsniveau hochgeschleust werden. Dadurch soll die Verlagerung solcher Einkünfte ins niedrig besteuernde Ausland vermieden werden. Faktisch werden jedoch ebenso Einkünfte originärer, nicht verlagerter Auslandsfunktionen erfasst (z.B. angestammte ausländische Finanzcenter). (mehr …)

Grunderwerbsteuer bei Optionen an Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Bei Immobilientransaktionen werden häufig Strukturen gewählt bei denen zunächst nur ein Optionsrecht an Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft eingeräumt wird. Entweder erhält der mögliche Erwerber ein bindendes Verkaufsangebot (sog. Call-Option) oder der Erwerber gibt ein bindendes Kaufangebot ab (sog. Put-Option). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit gegenseitig eingeräumter/gekreuzter Optionen (sog. Cross-Option). Die Einräumung solcher Optionen stellt noch keine Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums dar. Jedoch kann je nach Ausgestaltung der Option(en) bereits das wirtschaftliche Eigentum (§ 39 Abs. 2 AO) an den Anteilen übergehen. Nach der bisherigen Rechtslage war klar, dass die bloße Einräumung solcher Optionen keine Grunderwerbsteuer auslösen kann. (mehr …)

Bundesfinanzhof sichert eine Organschaft und erschwert zugleich deren vorzeitige Beendigung

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof zu Begründung und Beendigung einer körperschaftssteuerlichen Organschaft entschieden. Das Fazit lautet: Wesentliche Erleichterungen bei der Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags im Zusammenhang mit Rumpfgeschäftsjahren gehen damit einher, dass die vorfristige Beendigung der Organschaft ohne deren rückwirkendes Scheitern von Anfang problematischer geworden ist. Nicht immer kann man sich über eine Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs uneingeschränkt freuen. Licht und Schatten zeichnen auch das am 26.3.2014 veröffentlichte Urteil vom 13.11.2013 zur Organschaft aus (I R 45/12, DB0650772). Zudem enthält das Urteil eine überraschende Wendung, die so nicht einmal zu erahnen war (mehr …)

Einlagenrückgewähr bei Drittstaaten-Kapitalgesellschaften

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Unterscheidung zwischen Ertrag und Kapitalrückzahlung ist im Steuerrecht von äußerst wichtiger Bedeutung. Schüttet eine Kapitalgesellschaft Gewinne aus, erzielt der Anteilseigner daraus steuerpflichtige Einkünfte. Zahlt sie hingegen eingezahltes Kapital zurück, liegt eine ergebnisneutrale Minderung der Anschaffungskosten des Anteilseigners vor. Bei der Abgrenzung zwischen beiden Vorgängen kommt bei inländischen Kapitalgesellschaften dem sog. steuerlichen Einlagekonto eine besondere Bedeutung zu. Der Bestand des steuerlichen Einlagekontos einer inländischen Kapitalgesellschaft ist jährlich gesondert festzustellen. Leistungen der Gesellschaft, die das steuerliche Einlagekonto gemindert haben, gehören beim Anteilseigner zu den nicht steuerbaren Kapitalrückzahlungen.

Gewinnausschüttungen und Kapitalrückzahlungen gibt es auch bei ausländischen Kapitalgesellschaften. Allerdings führen diese – wenig überraschend – kein steuerliches Einlagekonto und gliedern auch sonst ihr Eigenkapital nicht nach deutschen steuerlichen Vorschriften. (mehr …)

Auslandsurlaub als steuerpflichtige Gewinnausschüttung?

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Deutschen Steuerpflichtigen, die ausländische Ferienimmobilien über Kapitalgesellschaften halten und ohne Zahlung einer angemessen Miete nutzen, drohen Steuerbelastungen in beachtlicher Höhe. Das bestätigte jüngst eine Entscheidung des BFH zum DBA-Spanien. Die belastenden Folgen aus dem Urteil gehen noch darüber hinaus.

Der BFH hatte am 12.6.2013 (I R 109-111/10, DB0615238) über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Ein Ehepaar und deren Kinder besaßen eine ausländische Ferienimmobilie. Sie kauften diese im Jahr 2000 mittelbar durch Kauf von Anteilen an einer spanischen Kapitalgesellschaft, die Eigentümerin des Grundstücks auf Mallorca war. Das Grundstück stand der Familie ganzjährig zur Verfügung. Sie nutzte es bei verschiedenen Aufenthalten zu eigenen Wohnzwecken. (mehr …)

Zinsschranke: Kaskadeneffekte bei mehrstöckigen Personengesellschaften

RA/StB Dr. Thomas Otto, KPMG, Köln

RA/StB Dr. Thomas Otto, KPMG, Köln

Mit Urteil vom 19.12.2013 – 10 K 1916/12 hat das FG Köln entschieden, dass die Gewinnanteile aus Tochterpersonengesellschaften bei der Ermittlung der sog. Zinsschranke auch auf der Ebene der beteiligten Mutterpersonengesellschaft zu berücksichtigen sind. Diese Frage ist wegen der positiven, aber auch negativen Kaskadeneffekte der Zinsschranke umstritten. 

Die Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG beschränkt die steuerliche Abziehbarkeit betrieblich veranlasster Zinsaufwendungen. Zinsaufwendungen eines Betriebs können demnach im jeweiligen Veranlagungszeitraum grundsätzlich nur in Höhe der Zinserträge und darüber hinaus bis zur Höhe des sog. verrechenbaren EBITDA als Betriebsausgaben abgezogen werden. (mehr …)

Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften

StB Dr. Michael Best, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

StB Dr. Michael Best, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Die Unternehmereigenschaft und die Berechtigung einer Holding Vorsteuern aus bezogenen Dienstleistungen geltend zu machen, war lange Zeit Gegenstand von Diskussionen und Rechtsprechung. Viele Fragen hierzu sind inzwischen geklärt. Mit zwei Beschlüssen hat der BFH nun eine weitere Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt. Hierbei geht es um die Zuordnung von Vorsteuern die im Zusammenhang stehen mit Kapitaleinlagen bzw. der Kapitalbeschaffung für Tochtergesellschaften. Damit werden aber auch grundsätzliche Zuordnungsfragen angesprochen.  (mehr …)

Anerkennung von kapitaldisproportionaler Einkünftezurechnung bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

In jüngster Zeit hat die Finanzverwaltung vereinzelt Zweifel an der Wirksamkeit von kapitaldisproportionalen Gewinnverteilungen bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften geäußert. Entgegen dieser Zweifel sind sowohl disproportionale Gewinnverteilungen als auch auf gesonderten Buchungskreisen beruhende Gewinnverteilungen anzuerkennen. (mehr …)