Seit 2007 kann ein Unternehmen, das einem Geschäftspartner oder Mitarbeiter ein Geschenk macht, diese Zuwendung pauschal versteuern (§ 37b EStG). Der Vorteil: Der Empfänger muss das Geschenk nicht versteuern. Diese Regelung ist sinnvoll, hat jedoch seit der Einführung viele Fragen aufgeworfen. Fallen auch für einen ausländischen Empfänger Steuern an? Gibt es eine Freigrenze, bis zu der Geschenke steuerfrei sind? Was ist mit der Teilnahme an Kundenveranstaltungen mit geselligem Charakter? Diese Detail-Fragen hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun in drei aktuellen Urteilen beantwortet. (mehr …)








