Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Strafanzeige gegen Finanzbehörden: Warum Uli Hoeneß` Vorstoß dem deutschen Steuersystem nützt

RA/FAStR/StB Peter Fabry, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, München

RA/FAStR/StB Peter Fabry, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, München

Jüngst war das Thema wieder in der Presse: Uli Hoeneß hat Strafanzeige gegen die Finanzbehörden gestellt. Sie sollen Medienvertretern Informationen aus seiner Steuerakte zugänglich gemacht haben. Dass jemand, der der Steuerhinterziehung angeklagt ist, nun seinerseits die Behörden verklagt, ist ein seltener Fall. Und daher aus rechtlicher Sicht besonders interessant: Handelt es sich bei der Strafanzeige gegen die Finanzbehörden um ein prozesstaktische Ablenkungsmanöver? Oder um die Wahrnehmung berechtigter rechtlicher Interessen? (mehr …)

Subjektiver Fehlerbegriff und Alt-Betriebsprüfungsfälle

RA/StB Dipl.-Kfm. Markus Schulz, Senior Manager bei KPMG, Köln

RA/StB Dipl.-Kfm. Markus Schulz, Senior Manager bei KPMG, Köln

Mit dem Beschluss vom 31.1.2013 hat der Große Senat des BFH den subjektiven Fehlerbegriff hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen aufgegeben. In der Praxis stellt sich nunmehr die Frage, ob es zu einer Änderung der Bilanzansätze zum Nachteil des Steuerpflichtigen bei erstmaliger höchstrichterlicher Rechtsprechung kommen kann.  (mehr …)

BFH beendet Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens auf Bauträger

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger, das sog. Reverse-Charge-Verfahren, bereitete bislang besonders im Hinblick auf die Steuerschuldnerschaft von Bauträgern erhebliche Schwierigkeiten. Mit Urteil vom 22.8.2013 (V R 37/10, DB0632187) hat der BFH die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung verworfen. Bei reinen Bauträgern ist nun eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG ausgeschlossen. (mehr …)

Rechtstypenvergleich und Fonds – Neues bei der AIFM-Umsetzung

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Bereits vor einiger Zeit wurde auf die Unzulänglichkeiten des bisher in der Praxis angewendeten Rechtstypenvergleichs in Zeiten einer zunehmenden Internationalisierung hingewiesen (vgl. Buge, Steuerboard DB0474114). Der Gesetzgeber hat dieser Problematik mit dem bereits an anderer Stelle erörterten AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz eine neue Facette hinzugefügt. (mehr …)

Finanzverwaltung beseitigt steuerliche Zweifelsfragen beim Erwerb eigener Anteile

RA/StB Dr. Matthias Scheifele, Partner, Hengeler Mueller, Frankfurt

RA/StB Dr. Matthias Scheifele, Partner, Hengeler Mueller, Frankfurt

Seit Änderung der handelsbilanziellen Abbildung eigener Anteile durch das (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) BilMoG war unklar, ob sich diese auch auf die steuerliche Behandlung eigener Anteile auswirkt, insbesondere ob die Behandlung als Kapitalmaßnahme auf die steuerliche Behandlung durchschlägt. Diese Unklarheit wurde noch größer, als das BMF 2010 ein älteres Schreiben von 1998, das sich mit der steuerlichen Behandlung eigener Anteile auseinandersetzte, ersatzlos aufgehoben hatte.  (mehr …)

Neues zu inkongruenten Gewinnausschüttungen von (Familien-)Kapitalgesellschaften

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Senior Manager Tax, KPMG AG

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Senior Manager Tax, KPMG AG

Das BMF hat mit Schreiben vom 17.12.2013 (IV C 2 – S 2750-a/11/10001, DB0645271) das bisherige Schreiben zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften aus 2000 ersetzt. Während von den Beteiligungsverhältnissen abweichende, inkongruente Gewinnausschüttungen nach den bisherigen Verwaltungsgrundsätzen nur im Ausnahmefall steuerlich anerkannt werden sollten, sollen entsprechende Gestaltungen nunmehr – entsprechend der ständigen Rechtsprechung – im Grundsatz anerkennungsfähig sein. Als Grenze für die steuerliche Anerkennung seien jedoch die Grundsätze des Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) zu beachten. Konkretisierungen diesbezüglich enthält das BMF-Schreiben allerdings nur sehr eingeschränkt, so dass in der Praxis weiterhin Unsicherheiten verbleiben.  (mehr …)

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten: rechtliche Verpflichtung und wirtschaftliche Verursachung

StB André Pfeifer, Senior Manager Tax, KPMG AG, Essen

StB André Pfeifer, Senior Manager Tax, KPMG AG, Essen

In der Bilanz sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen (Imparitätsprinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), d.h. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind zu bilden (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB). Daraus könnte der Schluss gezogen werden, dass bei Bestehen einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zum Bilanzstichtag stets eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilanzieren ist. Dem Urteil des IV. Senats des BFH vom 17.10.2013 (IV R 7/11; DB0644956) lag ein solcher Sachverhalt zu Grunde. Ein Luftfahrtunternehmen hatte im Hinblick auf Maßnahmen, die aufgrund behördlicher Anweisungen an den Luftfahrtgeräten vorzunehmen waren, Rückstellungen gebildet. Am Bilanzstichtag 31.12.2002 war für einen Teil der durchzuführenden Maßnahmen die Umsetzungsfrist abgelaufen und für einen Teil noch nicht. (mehr …)