Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Voraussichtliche Steuererhöhungen im Grunderwerbsteuerrecht

Hans-Christoph Graessner, RA/FAStR/StB, KPMG AG, Köln

Hans-Christoph Graessner, RA/FAStR/StB, KPMG AG, Köln

Steuererhöhungen sind bekanntlich nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen der SPD und der CDU/CSU geworden. Es bleibt abzuwarten, ob die weiteren Punkte in dem Koalitionsvertrag, insbesondere in der Rentenpolitik, tatsächlich ohne eine Gegenfinanzierung umsetzbar sein werden. Schleichende Steuererhöhungen gibt es aber schon länger in der Grunderwerbsteuer – ohne Koalitionsvertrag oder große Steuerreform. Denn seit 2006 dürfen die Länder autonom den in dem jeweiligen Bundesland anzuwendenden Steuersatz bestimmen und anheben. Leere Landeskassen haben dafür gesorgt, dass der Steuersatz innerhalb von 8 Jahren in den einzelnen Bundesländern von 3,5% auf durchschnittlich 5% gestiegen ist (außer in Bayern und in Sachsen). Betroffen sind davon Private wie Unternehmer. Zum Jahreswechsel planen nun einige Bundesländer erneute Steuersatzerhöhungen. (mehr …)

Erbschaftsteuerliche Probleme beim Nießbrauch an Kommanditanteilen

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

Der Nießbrauch an Unternehmensanteilen erfreut sich großer Beliebtheit als Instrument zur Zurückbehaltung von Erträgen und unternehmerischen Mitwirkungsrechten bei der vorweggenommenen Erbfolge. Trotz ungeklärter zivilrechtlicher und steuerlicher Fragen erlebte der Nießbrauch in den letzten Jahren eine regelrechte „Renaissance“, da sein Kapitalwert seit 2009 bei der Schenkungsteuer abgezogen werden kann. Wenn daneben noch die erbschaftsteuerliche Verschonung für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG) gewährt wird, lässt sich die Unternehmensnachfolge häufig ganz steuerfrei durchführen. Die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln sind nach der derzeit gültigen Gesetzesfassung bei der Übertragung von Kommanditanteilen allerdings nur anwendbar, wenn der Nachfolger einen Mitunternehmeranteil im ertragsteuerlichen Sinne erwirbt. Wird der Anteilserwerber im Zuge der Schenkung nicht Mitunternehmer, versagt ihm die Rechtsprechung die erbschaftsteuerliche Begünstigung seines Erwerbs. In typischen Nachfolgefällen zeigt sich, dass dieser Verweis des Erbschaftsteuergesetzes auf die ertragsteuerlichen Grundsätze der Mitunternehmerschaft systematisch missglückt ist und zu widersinnigen Ergebnissen bei der Besteuerung führt. (mehr …)

Trennung der Entgelte bei pauschalem Gesamtverkaufspreis

Kathrin Feil Steuerberater Partner KPMG AG

Kathrin Feil
Steuerberater
Partner
KPMG AG

Immer dann, wenn umsatzsteuerlich unterschiedlich zu behandelnde Umsätze zu einem einheitlichen Preis angeboten werden, stellt sich die Frage, wie dieser Gesamtpreis aufzuteilen ist. Für diese Fallkonstellationen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 28. 11. 2013 (Az. IV D 2 – S 7200/13/10004) ein Schreiben veröffentlicht. (mehr …)

Frist zur Heilung eines Gewinnabführungsvertrags mit unzureichender Verlustübernahmeregelung korrigiert

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart

Die sog. kleine Organschaftsreform vom Februar 2013 brachte wesentliche Erleichterungen für die Anpassung von GmbH-Gewinnabführungsverträgen (GAV), die keinen oder nur einen unvollständigen Verweis auf die Verlustübernahmeregelung in § 302 AktG enthalten. Vor dieser Rechtsänderung scheiterte eine ertragsteuerliche Organschaft, wenn ein unzureichender GAV nicht noch im ersten Organschaftsjahr berichtigt worden ist. Diese Fälle waren indes selten. Im Regelfall ist der Fehler erst später bei einer Betriebsprüfung erkannt worden. Die Folge war, dass die beabsichtigte steuerliche Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten zwischen verschiedenen Gesellschaften einer Unternehmensgruppe meist über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren scheiterte und es zu erheblichen Steuernachzahlungen (zzgl. Sollzinsen) kam. (mehr …)

Porsche, Große Koalition und die Trennung von der Trennungstheorie

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Porsche hat im Rahmen einer Umstrukturierung nach dem Zusammenschluss mit VW eine im Umwandlungssteuerrecht vorgesehene Möglichkeit genutzt, Anteile in eine andere Gesellschaft einzubringen und als Gegenleistung neben neuen Anteilen auch eine „Cash-Komponente“ zu erhalten (§§ 20 Abs. 2 Satz 4, 21 Abs. 1 Satz 4 UmwStG). Dieses in der Praxis seit Jahrzehnten übliche Vorgehen hat, möglicherweise wegen der Größe der in Rede stehenden Beträge, die Politik auf den Plan gerufen. (mehr …)

Negative verbindliche Auskunft – effektiver Rechtsschutz erst im Steuerfestsetzungsverfahren?

RA/StB Dipl.-Kfm. Markus Schulz, Senior Manager bei KPMG, Köln

RA/StB Dipl.-Kfm. Markus Schulz, Senior Manager bei KPMG, Köln

Ein alltäglicher Fall aus der Beratungspraxis: ein Steuerpflichtiger beabsichtigt einen bestimmten Sachverhalt zu verwirklichen. Da die Umsetzung des geplanten Sachverhalts aber möglicherweise mit Steuernachteilen verbunden ist, rät der Berater zuvor zur Einholung einer verbindlichen Auskunft. Auf den Antrag hin erteilt nun die Finanzverwaltung eine negative verbindliche Auskunft und stützt sich dabei auf die in einem BMF-Schreiben geäußerte Position. Da allerdings gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Verwaltungsauffassung evident rechtsfehlerhaft ist und die Finanzverwaltung bei rechtlich zutreffender Würdigung des Sachverhalts die beantragte verbindliche Auskunft wohl hätte erteilen müssen, erhebt der Steuerpflichtige Verpflichtungsklage auf Erteilung der verbindlichen Auskunft vor dem Finanzgericht. Zu seiner Überraschung weist das Finanzgericht die Klage als unbegründet zurück und verneint einen Anspruch auf Erteilung der beantragten (positiven) Auskunft. Der Steuerpflichtige versteht die Welt nicht mehr, hat sein Berater ihm doch mitgeteilt, dass die verbindliche Auskunft ja gerade dazu dienen soll, rechtsverbindlich Gewissheit über die rechtlich zutreffende zukünftige steuerliche Behandlung einer konkret geplanten Disposition durch die Finanzverwaltung zu erhalten. (mehr …)

Keine Schenkungsteuer bei Verzicht auf ein persönliches Mehrstimmrecht

RA/FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

 

Ein Mehrstimmrecht sichert dem Senior in der vorweggenommenen Unternehmensnachfolge den tatsächlichen Einfluss in „seiner“ Gesellschaft, wenn er aus steuerlichen Überlegungen zu Lebzeiten einen Teil seiner Gesellschaftsanteile unentgeltlich überträgt. In vielen Fällen verzichtet der Senior später auf dieses Recht. Der BFH (Urteil v. 30.1.2013 – II R 38/11, DB 2013 S. 1216) hat nun entschieden, dass der Verzicht eines GmbH-Gesellschafters auf ein ihm persönlich zustehendes Mehrstimmrecht keine steuerpflichtige Zuwendung an seine Mitgesellschafter darstellt. Dies gelte auch dann, wenn sich der Wert ihrer Anteile im Zuge des Verzichts erhöht. (mehr …)

Neustart für das AIFM-Steueranpassungsgesetz

RA Hans Stamm, Partner, Dechert LLP, München

RA Hans Stamm, Partner, Dechert LLP, München

Seit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) zum 22. 7. 2013 steht der steuerliche Rahmen für die Verwaltung von sowie für Investition in in- und ausländische Fonds auf wackeligem Boden. Denn das Investmentsteuergesetz (InvStG) knüpft in verschiedenen Gesetzesbegriffen an das frühere Investmentgesetz an, das durch das KAGB abgelöst worden ist. Zwar hatte der Gesetzgeber mit dem Entwurf des sogenannten AIFM-Steueranpassungsgesetzes bereits einen gesetzlichen Rahmen für das künftige Besteuerungsregime von Investmentfonds vorgelegt. Der Entwurf ist jedoch im Zuge der politischen Scharmützel vor der Bundestagswahl gescheitert. Die Finanzverwaltung hat – anstelle des Gesetzgebers – praktische Hilfestellung geleistet: Durch ein BMF-Schreiben vom 18. 7. 2013 (DB 2013 S. 1637) ist die grundsätzliche Fortgeltung des InvStG angeordnet worden, jedenfalls für solche Fondsgestaltungen, die nach der alten Rechtslage dem Anwendungsbereich des InvStG unterfielen.

Einige Bundesländer haben nun dem Bundesrat einen neuen Entwurf für ein AIFM-Steueranpassungsgesetz vorgelegt, den der Bundesrat am 8. 11. 2013 als Gesetzesinitiative beschlossen hat. Diese soll dem Vernehmen nach im Wege eines eilbedürftigen Verfahrens noch vor dem Jahresende 2013 abgeschlossen werden. (mehr …)