Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Steuerfalle bei Drittstaatsverschmelzungen?

StB Dr. Thomas Loose, Senior Manager, PwC Düsseldorf

StB Dr. Thomas Loose, Senior Manager, PwC Düsseldorf

Verschmelzungen unter der Beteiligung von in Drittstaaten ansässigen Kapitalgesellschaften stehen nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer von deutschen, global positionierten Unternehmen aus operativen Gründen zunehmend anvisierten „legal entity rationalization“ auf der Tagesordnung. Auf Ebene des deutschen Anteilseigners wurden solche Drittstaatsverschmelzungen bislang im Regelfall als steuerneutral behandelt. Dies ergibt sich für im Privatvermögen gehaltene Anteile unter 1% aus der Vorschrift des § 20 Abs. 4a EStG und für im Privatvermögen größer 1% sowie im Betriebsvermögen befindliche Anteile aus § 12 Abs. 2 Satz 2 KStG i. V. mit § 13 UmwStG. (mehr …)

Beenden Maßnahmen des Insolvenzgerichts bei der Organgesellschaft automatisch die umsatzsteuerliche Organschaft?

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Die umsatzsteuerliche Organschaft setzt voraus, dass die Organgesellschaft nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, organisatorisch und wirtschaftlich in das Unternehmen der Organmutter eingegliedert ist. Die Organschaft beginnt automatisch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für die Organschaft erfüllt sind und endet automatisch sobald die Voraussetzungen für die Organschaft nicht mehr erfüllt sind. Werden daher bei der Organgesellschaft Maßnahmen des Insolvenzgerichts angeordnet, so stellt sich für die Steuerpflichtigen regelmäßig die Frage, ob die Voraussetzungen der Organschaft weiterhin vorliegen und wie daher in den Umsatzsteuervoranmeldungen verfahren werden soll. (mehr …)

Aktuelle Praxisprobleme bei der Heilung von Bilanzierungsfehlern nach dem neuen Organschaftsrecht

RA/StB Dr. Thomas Otto, KPMG, Köln

RA/StB Dr. Thomas Otto, KPMG, Köln

Im Rahmen der „Kleinen Organschaftsreform“ wurde in § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Sätze 4 und 5 KStG eine Regelung zur Heilung von Bilanzierungsfehlern bei ertragsteuerlichen Organschaften aufgenommen. Diese Neuregelung ist am 26. 2. 2013 in Kraft getreten. Sie gilt rückwirkend für alle noch offenen Fälle (§ 34 Abs. 9 Nr. 7 KStG) und ist daher für die Bilanzierungs- und Steuergestaltungspraxis von großer Bedeutung. (mehr …)

Hinterher ist man immer schlauer – Die Tücken der Unternehmensnachfolge in der Praxis

StB Dipl.-Kfm. Peter F.  Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

Mit Urteil vom 16. 5. 2013 (IV R 15/10, DB 2013 S. 2485) hat sich der BFH nochmals zur Behandlung der Zahlungen von Abfindungen an Erbprätendenten geäußert, die vergleichsweise gegen Zahlung dieser Abfindung auf die weitere Geltendmachung ihrer Rechte verzichten,. Hiernach müssen Steuerpflichtige, die ein angebliches Erbrecht geltend machen, um als Miterbe oder Mitgesellschafter anerkannt zu werden, der Streit aber vergleichsweise gegen Zahlung eines Geldbetrags beigelegt wird, diesen Geldbetrag als Veräußerungsgewinn wie bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils versteuern und in der einheitlichen und gesonderten Feststellung bei der Personengesellschaft feststellen lassen. Zwar hat es speziell zu diesem Aspekt schon eine Entscheidung (BFH vom 14.03.1996 – IV R 9/95, DB 1996 S. 1263) aus dem Jahr 1996 und ein entsprechendes BMF-Schreiben aus dem Jahr 2006 gegeben (11. 1. 2006 –  IV B 2 – S 2242 – 2/04), sodass das Urteil dementsprechend nicht als bahnbrechende Neuigkeit zu werten ist. Die Entscheidung gibt jedoch Anlass, sich noch einmal mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Zum einen zeigt sie die Abhängigkeit des Steuerrechts von den zivilrechtlichen Wertungen, hier insbesondere des Erb- und Gesellschaftsrechts. Zum anderen zeigt sie, hierauf aufbauend, wie wichtig eine rechtlich geordnete Nachfolgeplanung auch für die steuerliche Abwicklung eines Erbfalls ist. (mehr …)

Ausschluss der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert verfassungswidrig?

RA/StB Dipl.-Fw. (FH) Jens Röhrbein, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover

RA/StB Dipl.-Fw. (FH) Jens Röhrbein, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover

Der I. Senat des BFH hat dem BVerfG mit Beschluss vom 10. 4. 2013 (I R 80/12, DB0615270) die Frage vorgelegt, ob § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insoweit gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoße, als danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nicht zum Buchwert möglich sei.

Diese Vorlage zum BVerfG weckt Hoffnung für Fälle, in denen – möglicherweise versehentlich – Wirtschaftsgüter zwischen solchen Gesellschaften übertragen wurden und die Finanzverwaltung von einer Aufdeckung der stillen Reserven ausgeht, die der Ertragsbesteuerung zu unterwerfen sei. Sie eröffnet jedoch gegenwärtig keine neuen Gestaltungsoptionen für die steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften. Diesbezüglich ist die Entscheidung des BVerfG abzuwarten. (mehr …)

Hoffnung auf Steuereinnahmen in Milliardenhöhe

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Verhinderung von Steuerausfällen in Milliardenhöhe – so das ehrgeizige Ziel, das der Gesetzgeber mit § 50i EStG verfolgt. Worum geht es?

Nicht wenige Steuerinländer tragen sich mit Wegzugsgedanken. Das war vor Jahrzehnten nicht anders als heute. Die Gründe dafür sind vielfältig, nicht notwendigerweise steuergetrieben. Über die Jahrzehnte mögen sie gewechselt haben.

Halten Steuerinländer Anteile an Kapitalgesellschaften (> 1%) drohte und droht bei Wegzug eine Zwangsbesteuerung der stillen Reserven in den Anteilen – ohne Geldzufluss („Wegzugsbesteuerung“). Das ist bitter. Potenzielle Wegzügler mögen deshalb vor dem Wegzug ihre Anteile steuerneutral auf eine nur fiktiv gewerbliche, zumeist eine gewerbliche geprägte deutsche Personengesellschaft überführt haben. Hier schienen die Anteile in „sicherem Hafen“, weil weiterhin in Deutschland steuerverstrickt. Kompliziert war das nicht. Auch hatte es keine signifikanten Steuermehrbelastungen zur Folge. Es bestand kein Anlass mehr für die Wegzugsbesteuerung – so eine lange Zeit verbreitete Meinung.  (mehr …)

Veräußerung von obligationsähnlichen Genussrechten – Bestandsschutz für Altbestand?

StB Dr. Simone Wick, KPMG AG, Köln

StB Dr. Simone Wick, KPMG AG, Köln

Mit Einführung der sogenannten „Abgeltungsteuer“ ab dem Veranlagungszeitraum 2009 wurde die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen völlig neu geregelt. Die Berechnung, Einbehaltung und Abführung der pauschalen KapESt durch die Kreditinstitute soll abgeltende Wirkung haben. Einkünfte aus Kapitalvermögen sollen im Regelfall nicht mehr der Teil der Veranlagung sein.

Neuerungen gab es in diesem Zusammenhang auch bei Einkünften aus der Veräußerung von Wertpapieren. Diese unterliegen seit 2009 unabhängig von der Haltedauer stets der Besteuerung. Ausgenommen sind vom Grundsatz her alle „Altbestände“, also Wertpapiere, die vor dem 31. 12. 2008 erworben wurden. Ausnahmen hiervon betreffen vor allem die sogenannten Finanzinnovationen (wie z.B. Garantiezertifikate oder auch Zerobonds). Diese unterlagen bereits vor Einführung der Abgeltungsteuer bei Verkauf, Einlösung oder Endfälligkeit der Besteuerung nach § 20 EStG a. F.

So der in der Theorie einfache Grundsatz. In der Praxis ist aber die Entscheidung, welche steuerlichen Konsequenzen bei dem jeweiligen Wertpapier zu ziehen sind, nicht immer eindeutig. So herrscht z. B. Uneinigkeit, ob bestimmte Wertpapiere unter die Bestandsschutzregeln für Altbestände fallen oder nicht. Aktuelles Beispiel ist die steuerliche Behandlung von obligationsähnlichen Genussrechten. Diese zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass mit ihnen keine Beteiligung am Liquidationserlös einer Gesellschaft verbunden ist. BFH und BMF hatten kürzlich Gelegenheit, ihre jeweilige Auffassung zur Besteuerung dieser Wertpapiere darzulegen. (mehr …)

Problematische Übergangsbestimmungen bei der „Kleinen Organschaftsreform“

Ann-Cathrin Hütig, Steuerberaterin, Manager, Tax, KPMG AG, Köln

StB Dipl.-Kffr. Ann-Cathrin Hütig, KPMG AG, Köln

Die „Kleine Organschaftsreform“ ist durch das „Gesetz zur Vereinfachung und Änderung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts“ am 26. 2. 2013 in Kraft getreten. In der Praxis werden viele der Neuregelungen begrüßt. Es sind allerdings auch einige Anwendungsfragen offen geblieben. Allgemein hatte man daher auf ein schnelles, klarstellendes BMF-Schreiben gehofft.

Schreiben des BMF vom 29. 5. 2013 an die Spitzenverbänder der Deutschen Wirtschaft

Mit Schreiben vom 29. 5. 2013 (vgl. DB0611408) hat das BMF auf eine Anfrage der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft vom 19. 4. 2013 geantwortet und zumindest partiell die Auffassung der Finanzverwaltung zu kritischen Punkten erkennen lassen, die Zweifelsfragen teilweise jedoch auch als „eher theoretischer Natur“ abgetan (vgl. dazu auch Dötsch/Pung, DB 2013 S. 2169). Gleichzeitig wurde mit diesem Schreiben die Hoffnung auf ein baldiges „echtes“ BMF-Schreiben, welches eine Bindungswirkung für die nachgeordneten Behörden entfalten würde, zu Nichte gemacht. (mehr …)