Vor einigen Wochen ging der Fall eines WDR-Redakteurs durch die Presse, der seinen Arbeitgeber wegen „Nichtbeschäftigung“ auf eine Entschädigung von 75.000 € verklagt. Der Berichterstattung war zu entnehmen, dass der Redakteur bei einem Jahresgehalt von 100.000 € brutto nur wenige Stunden im Monat arbeitet. Bei Umrechnung des Gehaltes auf die tatsächliche Arbeitszeit ergibt dies einen beeindruckenden Stundenlohn, den man sonst nur von Profifußballern kennt und der wenig Anlass zur Klage geben sollte. Es mag daher auf den ersten Blick absurd erscheinen, dass der Redakteur aus seiner geringen Beschäftigung einen Schadensersatzanspruch ableitet. » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Greth, Alexander
Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Personalengpässen durch Omikron
Die neue Corona-Variante Omikron hat Deutschland fest im Griff. Da sie infektiöser ist als ihre Vorgänger, werden massive Personalausfälle wegen Krankheit und Quarantäne von Mitarbeitenden erwartet. Unternehmen reagieren darauf mit Notfallplänen. Verkürzte Öffnungszeiten im Einzelhandel sind nicht mehr fern und Energieversorger denken offenbar über eine Kasernierung von Mitarbeitenden in kritischen Bereichen nach. Mit Ausnahme von Unternehmen, die aufgrund von Lieferengpässen ohnehin die Produktion herunterfahren müssen, wird es für die meisten Arbeitgeber darum gehen, die durch steigende Infektionszahlen verursachten Personalausfälle auszugleichen. Dies bedeutet in erster Linie, dass die arbeitsfähigen Mitarbeitenden für die Dauer der Omikron Welle mehr arbeiten oder in andere Bereichen aushelfen müssen. In einem intakten Arbeitsverhältnis werden dazu sachgerechte einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Arbeitsrechtlich interessant ist der Konfliktfall. » weiterlesen
Hinterbliebenenversorgung: Neues zur Zulässigkeit von Altersabstandsklauseln
Die betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber wegen der Langfristigkeit der übernommenen Verpflichtungen mit besonderen Unwägbarkeiten und Risiken verbunden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber die Leistung selbst erbringt und nicht einen externen Durchführungsweg wählt. Diese Risiken sieht auch das Bundesarbeitsgericht und betont in seiner Rechtsprechung, dass die Versorgungslast für den Arbeitgeber berechenbar bleiben muss und der Arbeitgeber gerade bei der Hinterbliebenenversorgung ein anerkennenswertes Interesse an der Begrenzung seiner Leistungspflicht hat. Diesem Interesse dienen Altersabstandsklauseln, zu deren Zulässigkeit sich das Bundesarbeitsgericht nun zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres geäußert hat. » weiterlesen
Individualvertraglich vereinbarte Vergütung – keine Änderung durch Betriebsvereinbarung
Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 11.04.2018 die Abänderung einer individualvertraglich vereinbarten Vergütung nach tariflichen Grundsätzen durch eine Betriebsvereinbarung zum Nachteil des Arbeitnehmers verneint (vgl. PM des Gerichts). Spannend ist diese Entscheidung mit Blick auf die Rechtsprechung des ersten Senats zur Betriebsvereinbarungsoffenheit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit kollektivem Bezug. » weiterlesen
Hinterbliebenenversorgung: Ausschluss deutlich jüngerer Ehegatten ist zulässig
Arbeitgeber, die Ihren Mitarbeitern als Teil der betrieblichen Altersversorgung eine Hinterbliebenenversorgung gewähren, haben ein Interesse daran, das finanzielle Risiko zu begrenzen, das sich daraus ergibt, dass Arbeitnehmer erheblich jüngere Ehepartner haben. Eine Gestaltungsmöglichkeit ist die Vereinbarung von Altersabstandsklauseln.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 20.02.2018 über die Regelung in einer Versorgungsordnung entschieden, die vorsah, dass ein Anspruch auf Leistungen an Ehegatten nur besteht, wenn diese nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts ist die Regelung wirksam und stellt keine Diskriminierung des Arbeitnehmers wegen des Alters dar. » weiterlesen
Arbeitgeber haften nicht für Impfschäden
Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern häufig zu Beginn der Winterzeit eine kostenlose Grippeschutzimpfung durch den Betriebsarzt an. Dahinter mag der Wunsch stehen, einer Ansteckungsgefahr im Betrieb vorzubeugen.
In einem kürzlich durch das Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte eine Arbeitnehmerin das Angebot angenommen und infolge der Grippeschutzimpfung einen Impfschaden erlitten. Mit ihrer Klage verlangte sie von ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber Schmerzensgeld und begehrte die Feststellung, dass ihr Arbeitgeber verpflichtet sei, ihr alle aus dem Impfschaden resultierenden materiellen Schäden zu ersetzen. Sie argumentierte, dass sie vor der Impfung nicht ausreichend über mögliche Risiken aufgeklärt worden sei und sich bei Kenntnis der Risiken nicht hätte impfen lassen.
Das Bundesarbeitsgericht musste sich erstmals mit der Frage beschäftigten, ob Arbeitgeber für Impfschäden haften, und hat dies verneint. » weiterlesen
Druck auf betriebliche Altersversorgung wächst
Die betriebliche Altersversorgung erfreut sich nicht nur bei Mitarbeitern einer großen Wertschätzung. Auch aus Unternehmenssicht entfaltet dieser Vergütungsbestandteil große Vorteile. Schließlich bindet die Zusage einer betrieblichen Altersversorgung Mitarbeiter effektiv an das Unternehmen, da Anwartschaften erst nach fünf Jahren unverfallbar werden und mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit an Wert gewinnen.
Diese positive Sichtweise droht jedoch einem kritischeren Blick zu weichen. Zum einen leiden Unternehmen, die sich für eine Direktzusage entschieden haben, unter steigenden finanziellen Belastungen im aktuellen Niedrigzinsumfeld. Zum anderen werden die absehbaren Änderungen im Betriebsrentengesetz dazu führen, dass die betriebliche Altersversorgung als Mittel zur Mitarbeiterbindung weniger attraktiv sein wird. » weiterlesen