Gehaltsfindung für Betriebsräte – ein unzumutbares Risiko?

RA Dr. Christian Rolf ist Partner bei McDermott Will & Emery in Frankfurt/M.

Im Prozess um die vermeintliche Untreue im Zusammenhang mit der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern bei VW hat das Landgericht Braunschweig auf Freispruch entschieden (16 KLs 406 Js 59389/16 (85/19)). Wir erinnern uns: Im Jahr 2007 ging es noch ganz anders aus. Damals verhängten Gerichte empfindliche Strafen wegen der Gewährung von unter anderem siebenstelligen Sonderboni an Betriebsräte. Der jetzige Freispruch ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat. Fest steht aber: Für die Gehaltsfindung hauptamtlicher Betriebsräte hat die Justiz bisher keine Lösung. » weiterlesen

Der Betriebsbegriff des § 15 Abs. 4 KSchG wird nicht durch alternative betriebliche Strukturen gemäß § 3 Abs. 1 BetrVG erweitert

RA Boris Blunck, Counsel bei Allen & Overy LLP (Frankfurt)

Nach einer aktuellen Entscheidung des BAG besteht für Arbeitgeber weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen des § 3 BetrVG „passgenaue“ betriebliche Strukturen zu schaffen, ohne dabei den Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder unverhältnismäßig zu erweitern. Hierdurch wird vermieden, dem Arbeitgeber die Bürde aufzuerlegen, einen Arbeitsplatz in einem von der Betriebsstilllegung nicht betroffenen Betrieb innerhalb betriebsverfassungsrechtlich gebildeter Organisationseinheiten freizumachen. » weiterlesen

Einblick des Betriebsrats in nicht-anonymisierte Bruttoentgeltlisten

RAin Dr. Angelika Hafenmayer, Senior Associate, Hogan Lovells LLP, München

Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat auf sein Verlangen alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die dieser benötigt, um seine Aufgaben wahrzunehmen zu können. Um zu prüfen, ob rechtliche Vorgaben zur Vergütung eingehalten sind, dürfen die zuständigen Vertreter des Betriebsrats auch in Listen über die Bruttoentgelte der Arbeitnehmer Einsicht nehmen (§ 80 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 BetrVG). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, dass dieses Einblicksrecht auch unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben nicht-anonymisierte Bruttoentgeltlisten umfasst (BAG vom 07.05.2019 – 1 ABR 53/17). » weiterlesen