Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

Das Betriebsratsamt ist nach der gesetzlichen Grundkonzeption ein Ehrenamt. Der Betriebsrat unterliegt bei der Ausübung seiner Tätigkeit keinerlei Unterweisungen des Arbeitgebers. Jedes einzelne Betriebsratsmitglied hat – im Rahmen der subjektiven Erforderlichkeit – die Möglichkeit, sich jederzeit während der Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben zu widmen. Damit dem engagierten Betriebsratsmitglied dadurch kein (fiskalischer) Nachteil entsteht, sieht das Betriebsverfassungsgesetz für solche Zeiten die Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung vor.

All dies ist jedenfalls dem Grunde nach unbestritten und in der Praxis in der Regel auch kein Problem. Schwierigkeiten treten allerdings im Hinblick auf zwei Fragestellungen auf – nämlich einerseits die Frage, ob der Arbeitgeber „Betriebsratsüberstunden“ vergüten muss und andererseits, ob der Betriebsrat bei seiner Betriebsratstätigkeit an die Grenzen des Arbeitszeitgesetztes gebunden ist.  » weiterlesen

EuGH: Verschärfung der Anzeigeverpflichtung bei Massenentlassungen – Fremdgeschäftsführer und Praktikanten zählen mit!

RA Philip Groth, Glattfeld Groth Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Wiesbaden

RA Philip Groth, Glattfeld Groth Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Wiesbaden

Arbeitgeber sind im Rahmen von Entlassungen von Arbeitnehmern ab Erreichen bestimmter Schwellenwerte, die sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer im Betrieb richten, verpflichtet, eine Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen (§ 17 Abs. 1 KSchG, sog. Massenentlassungsanzeige). Bei der Berechnung der Schwellenwert gelten dabei nach dem Gesetzeswortlaut Organmitglieder grundsätzlich nicht als Arbeitnehmer (§ 17 Abs. 5 Nr. 1 KSchG). Der EuGH hat nunmehr jedoch mit Urteil vom 9. Juli 2015 (C-229/14) klargestellt, dass bei der Berechnung der Schwellenwerte im Hinblick auf die Massenentlassungsrichtlinie (RL 98/59/EG) zwingend der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff zu berücksichtigen ist. » weiterlesen

Richter ohne Unrechtsbewusstsein? – Wie eine Kündigung für ein Gericht zum Desaster wird

Prof. Dr. Arnd Diringer, Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg und Mitglied im Beirat des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V.

Prof. Dr. Arnd Diringer, Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg und Mitglied im Beirat des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V.

Dass es schwierig ist, verhaltensbedingte Kündigungen erfolgreich vor den Arbeitsgerichten durchzusetzen, weiß jeder Jurist. Sie sollten daher besonders gut vorbereitet werden. Auch dass kündigende Arbeitgeber schnell ins Visier der Medien geraten können, sollte seit dem Fall „Emmely“ (BAG, Urteil vom 10.06.2010 – 2 AZR 541/09, DB 2010 S. 2395) jedem bewusst sein. Was passiert, wenn man all das ignoriert, zeigt ein jüngst vom BAG entschiedener Fall (BAG, Urteil vom 16.07.2015 – 2 AZR 85/15). » weiterlesen

Pauschalierter Kartellschadensersatz in Einkaufs- und Lieferbedingungen

RA Dr. Jens Steger, Kaye Scholer LLP, Frankfurt/M.

RA Dr. Jens Steger, Kaye Scholer LLP, Frankfurt/M.

Die europäischen Kartellbehörden bebußen zunehmend häufiger und in immer kürzeren Abständen Unternehmen wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens. Zurzeit sehen sich viele Kartellanten zusätzlich zum behördlichen Bußgeld, das sich oftmals in Millionenhöhe bewegt, auch den Forderungen ihrer Geschäftspartner nach Kompensationszahlungen ausgesetzt. Denn die Geschäftspartner der bebußten Kartellanten stellen sich immer häufiger die Frage, welchen konkreten Schaden sie durch das kartellrechtswidrige Verhalten ihrer Lieferanten davongetragen haben. Diese Schäden können in vielen Fällen in der Summe die behördlichen Bußgelder erheblich übersteigen. Hinzu kommen mögliche Zinszahlungen in nennenswerter Höhe.

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Die AÜG-Reform kommt!

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Counsel, King & Wood Mallesons LLP, Frankfurt a.M.

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Counsel, King & Wood Mallesons LLP, Frankfurt a.M.

Ruhig war es geworden um die vor fast zwei Jahren im Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ angekündigte AÜG-Reform, wohl auch weil Mindestlohn und die missglückte Reform des Arbeitsstättenverordnung Vorrang hatten. Die Ruhe vor dem Sturm? Laut Handelsblatt will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Herbst – Ende September oder Anfang Oktober – einen Gesetzentwurf präsentieren; ein Kabinettsbeschluss soll bis Ende des Jahres vorliegen. Dem Handelsblatt zufolge will sich die Ministerin bei dem Gesetzentwurf eng an die Koalitionsvereinbarungen halten und nicht darüber hinausgehen. Was kommt auf Zeitarbeits- und Einsatzunternehmen zu? » weiterlesen

Der „Fallschirm“ einer vorsorglich eingeholten Überlassungserlaubnis trägt bei einem „Scheinwerkvertrag“ weiter!

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

Erneut sorgt das LAG Baden-Württemberg für Aufmerksamkeit. Nachdem die 3. und 4. Kammer bereits Ende 2014 (Urteil vom 18.12.2014 – 3 Sa 33/14 und Urteil vom 03.12.2014 – 4 Sa 41/14; siehe hierzu auch den Blogbeitrag von Bissels) für Aufsehen gesorgt hatten, indem sie innerhalb von nicht einmal zwei Wochen zwei gegenläufige Entscheidungen zur sog. „Fallschirmlösung“ bei jedenfalls vergleichbaren Sachverhalten gefällt haben, haben nun (erneut) die 3. und 6. Kammer des Gerichts (Urteil vom 09.04.2015 – 3 Sa 53/14 und Urteil vom 07.05.2015 – 6 Sa 78/14) nachgelegt und die überwiegend vertretene Auffassung bestätigt, nach der im Falle einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem eingesetzten Arbeitnehmer begründet wird, sofern der Verleiher über eine gültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verfügt. » weiterlesen

LAG Bremen: Druckkündigung eines Kinderschänders rechtmäßig

RA/FAArbR Dr. Oliver Vollstädt und RA/FAArbR Dr. Christoph Bergwitz, beide Kliemt & Vollstädt, Düsseldorf

RA/FAArbR Dr. Oliver Vollstädt und RA/FAArbR Dr. Christoph Bergwitz, beide Kliemt & Vollstädt, Düsseldorf

Die nachhaltige Weigerung erheblicher Teile der Belegschaft, mit einem wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Arbeitnehmer nach verbüßter Haftstrafe zusammenzuarbeiten, kann nach wiederholten Arbeitsniederlegungen von Kollegen den Ausspruch einer sog. „Druckkündigung“ rechtfertigen.

So der Leitsatz einer aktuellen und beachtenswerten Entscheidung des LAG Bremen: » weiterlesen

Sonntagszusteller als Streikbrecher

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr (Schwarzwald).

Wann kommen denn endlich Briefe und Pakete an? Die Post reagiert auf den andauernden Streik in der Briefbeförderung neuerdings mit Ersatzzustellungen am Sonntag. Sie setzt dafür Bedienstete ein, die zu dieser Arbeit bereit sind, und heuert zudem gegen gute Bezahlung Freiwillige an. Dagegen sieht ver.di das Sonntagsarbeitsverbot verletzt und verlangt, dass die Behörden einschreiten. Doch hat Sie recht damit? » weiterlesen

ArbG Düsseldorf: Leistungsboni (doch) auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar!

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

Das ArbG Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.04.2015 (Az. 5 Ca 1675/15) entschieden, dass ein Leistungsbonus auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden kann. Bisher liegt zwar nur eine Pressemitteilung zu dem Urteil vor. Dennoch ist die Botschaft für Arbeitgeber erfreulich, denn das ArbG Düsseldorf lässt erkennen, dass nicht lediglich solche Entgeltbestandteile auf den Mindestlohn angerechnet werden können, die die „Normalleistung“ vergüten sollen, sondern sämtliche Zahlungen, die in einem Zusammenhang mit der erbrachten Arbeitsleistungen stehen. » weiterlesen

Post-Streik: Beamte dürfen auf freiwilliger Basis auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt werden

RAin Kira Falter / RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec., beide CMS Hasche Sigle, Köln

RAin Kira Falter / RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec., beide CMS Hasche Sigle, Köln

Das Arbeitsgericht Bonn hatte in einem von ver.di angestrengtem einstweiligen Verfügungsverfahren darüber zu entscheiden, ob die Deutsche Post während des aktuellen Streiks Beamte einsetzen darf (vgl. ArbG Bonn vom 26.05.2015 – 3 Ga 18/15, siehe PM des Gerichts). Das Gericht hat dies unter der Prämisse für zulässig erachtet, dass der Einsatz der Beamten nicht „zwangsweise“ erfolgt. » weiterlesen