EuGH stellt deutsches Urlaubsrecht auf den Kopf

RA Markulf Behrendt, Partner im Hamburger Büro der Allen & Overy LLP

Der EuGH hat am 06.11.2018 in zwei Entscheidungen zum deutschen Urlaubsrecht näher konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Abgeltung von nicht genommenen Urlaubstagen verlangen können. Entgegen der bis hierin geltenden nationalen Rechtsprechung bestimmt der EuGH nun, dass es grundsätzlich nicht erforderlich sei, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch tatsächlich beantragt hat, um einen Urlaubsabgeltungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen zu lassen. Vielmehr bestünde dieser in jedem Fall, wenn zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht der gesamte Urlaub genommen wurde. Der Arbeitgeber könne dieses Folge nur dann verhindern, wenn er seine Arbeitnehmer in die Lage versetze, den Urlaubsanspruchs auch tatsächlich wahrzunehmen und damit nachweist, dass die Arbeitnehmer aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage auf den Urlaub verzichtet haben. » weiterlesen

Deutscher Corporate Governance Kodex: Reform an Haupt und Gliedern

Nach einer durchaus als angenehm empfundenen Pause (kein Reformstau!) seit Frühjahr 2017 geht es wieder los: Für 2019 ist eine ganz grundlegende Revision des DCGK geplant. Heute wurde der Entwurf vorgestellt und eine öffentliche Konsultation gestartet, die bis Ende Januar 2019 läuft. Der neue Text hat „ein Drittel weniger Wörter“ (Kommission). Das Kapitel über die Hauptversammlung entfällt; sie wird mit einigen Sätzen in der Präambel erwähnt. Eine funktionale Einteilung nach den Aufgaben, der Organisation und der Vergütung der Verwaltungsorgane wird eingeführt. Gerade die Vorstandsvergütung bildet einen klaren Schwerpunkt der neuen Empfehlungen (der Pressetext spricht von „Regelungen“). Den Empfehlungen werden „Grundsätze“ vorangestellt, deren Anwendung künftig von Vorstand und Aufsichtsrat erläutert werden soll („apply and explain“, s. A 19). Die Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat werden umfänglich konkretisiert. Es ist vorgesehen, dass der neue Kodex im April 2019 veröffentlicht wird.

Die Reform des Teilzeitrechts bringt Licht und Schatten

RA/FAArbR Dr. Christoph Kurzböck, Rödl & Partner, Nürnberg

Nach langem politischen Ringen hat der Bundestag am 18.10.2018 den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 19. August 2018 zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit – beschlossen. Das Gesetz kann daher am 01.01.2019 in Kraft treten. Künftig wird es ohne konkreten Anlass möglich sein, die Arbeitszeit zeitlich begrenzt zu verringern, um dann wieder in eine Vollzeitstelle zurückkehren zu können. » weiterlesen

Neuordnung des Geschäftsgeheimnisschutzes in Deutschland

RA Dr. Thomas Nägele, Partner / RA Alexander Stolz, LL.M., SZA Schilling, Zutt & Anschütz

Der von der Bundesregierung jüngst vorgelegte Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zwingt Unternehmen zur Überprüfung und Ergänzung der internen Strukturen zum Geheimnisschutz. Fehlt es an einer ausreichenden und dokumentierten Geheimnisschutz-Compliance, kann dies erhebliche negative Folgen haben.

Während viele Unternehmen möglicherweise noch mit den Auswirkungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung beschäftigt sind, steht bereits die nächste „Compliance-Hausaufgabe“ vor der Tür: Seit Juli 2018 wartet der Gesetzesentwurf zum neuen Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) auf seine Verabschiedung. Das Gesetz soll voraussichtlich Anfang 2019 in Kraft treten und die Anforderungen der EU-Geschäftsgeheimnisschutz-Richtlinie ins nationale Recht umsetzen. Ziel dieser 2016 erlassenen Richtlinie ist die Harmonisierung des Geheimnisschutzes in der EU, der bislang erhebliche Unterschiede aufwies. Beispielsweise gab es schon keine einheitliche Definition, was als Geschäftsgeheimnis galt und was nicht.

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Reisezeit ist vergütungspflichtige Arbeitszeit

RA/FAArbR Markus Diepold, Partner bei Dentons Europe LLP

Ob die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.10.2018 (5 AZR 553/17) als Rechtsprechungsänderung anzusehen ist, kann zwar erst beurteilt werden, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Die Entscheidung behandelt aber eine Thematik von hoher Praxisrelevanz: Erfolgen Reisen eines Arbeitnehmers zu einer auswärtigen Arbeitsstelle und von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers, sei die Reisezeit, so das BAG, wie normale Arbeitszeit zu vergüten. Die Pressemitteilung enthält eine Aussage, die für Unternehmen teuer werden kann. Ist die Vergütung von Reisezeit nicht besonders geregelt, müsste dann grundsätzlich auch jede Stunde Reisezeit ganz normal vergütet werden. » weiterlesen

Betriebsratsbeteiligung kann auch bei Kündigung von Arbeitnehmern im Ausland erforderlich sein

RA/FAArbR Dr. Till Hoffmann-Remy, KLIEMT.Arbeitsrecht, Frankfurt/M.

Das BAG hat eine wesentliche Richtungsentscheidung getroffen und damit der Praxis etwas mehr Rechtssicherheit verschafft: Das BetrVG kann – mit allen Konsequenzen – auch für Arbeitnehmer gelten, die in einen ausländischen Betrieb eingegliedert sind, sofern und solange sie zumindest auch der „Ausstrahlung“ eines deutschen Betriebes unterfallen. Wann genau dies der Fall ist, damit lässt das BAG die Praxis hingegen allein – potentieller Handlungsbedarf für alle international tätigen Unternehmen, die mit Entsendungs- und Matrixorganisationen arbeiten. Spannend sind die Ausführungen des BAG auch vor dem Hintergrund der Frage: lässt sich die Argumentation auf das KSchG übertragen? » weiterlesen

Zur Verjährung von Kartellschadensersatzansprüchen

RA Dr. Jens Steger, Simmons & Simmons LLP, Frankfurt/M.

Unternehmen, die als Kunden Opfer von Kartellabsprachen geworden sind, haben zumeist jahrelang zu viel für die von den Kartellanten erbrachten Güter und Dienstleistungen bezahlt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist jedoch seit jeher kompliziert und unterliegt durch die Verjährung auch zeitlichen Grenzen. Durch die 7. und 9. GWB-Novelle wurde hier in gewissem Maße Abhilfe geschaffen, es ergaben sich aber auch neue Rechtsunsicherheiten für die Beteiligten. Der BGH hat mit seinem Urteil vom 12.06.2018 nun ein Signal gesetzt und entschieden, dass auch bei sogenannten „Altfällen“, die sich vor Inkrafttreten der 7. GWB-Novelle vom 01.07.2005 abspielten, eine Verjährungshemmung eintrat, wenn Kartellbehörden Ermittlungen einleiteten. Ferner hat er bekräftigt, dass auch für diese Fälle bereits ab dem Zeitpunkt der Schädigung ein allgemeiner Zinsanspruch besteht.

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Unternehmensmitbestimmung bei der Umwandlung einer AG in eine SE

RA und Notar Dr. Cédric Müller LL.M. / RA Klaus Thönißen LL.M., beide Luther Rechtsanwalts-gesellschaft mbH, Essen

Die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europae, SE) erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Zahlreiche börsennotierte Konzerne, Familienunternehmen und auch Start-Ups haben sich für diese Rechtsform entschieden. In Bezug auf die Umwandlung einer AG in eine SE hat nun das OLG Frankfurt a.M. mit Beschluss vom 27.08.2018 (Az.: 21 W 29/18) die für die Praxis wichtige Frage entschieden, in welchem Umfang Arbeitnehmer in einer SE Anspruch auf Mitbestimmung im Aufsichtsrat haben.

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ESUG-Evaluation und deren Auswirkungen auf das deutsche Insolvenzrecht

RA/FAInsR Dr. Dirk Andres, Partner, AndresPartner, Düsseldorf

2012 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eingeführt. Seit mehr als sechs Jahren haben Unternehmen die Möglichkeit, sich unter Insolvenzschutz in Eigenregie neu aufzustellen. Aktuelle Zahlen belegen, dass das Sanierungsinstrument Eigenverwaltung mehr und mehr von Unternehmen als Sanierungsoption angenommen wird. » weiterlesen

Umsetzung Aktionärsrechte-RL: Referentenentwurf eines 2. ARUG

Der lang erwartete Referentenentwurf (RefE) eines 2. ARUG ist jetzt vom BMJV veröffentlicht worden. Es geht um die Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Aktionärsrechterichtlinie (EU 2017/828).

Große Aufmerksamkeit wird das Thema Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung erfahren. Die Richtlinie verpflichtet zu einer „Vergütungspolitik“, die von der Hauptversammlung beschlossen und veröffentlicht wird. Die Richtlinie lässt sowohl ein lediglich beratendes als auch ein zwingendes Votum der Hauptversammlung zu. Der RefE entscheidet sich für ein beratendes Votum, wie es im Aktiengesetz fakultativ bereits vorgesehen ist – aber es wird zum Pflichtprogramm. Ein zwingendes Votum der Hauptversammlung würde den Aufsichtsrat schwächen, was als Defizit bei der Mitbestimmung zu buchen wäre.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Umgang mit Geschäften der börsennotierten AG, die sie mit ihr nahestehenden Personen schließt („related party transactions“ – RPT). » weiterlesen