Wirtschaftsrechtliche Abteilung des 71. DJT: Beschlüsse zum Personengesellschaftsrecht

Die wirtschaftsrechtliche Abteilung des 71. DJT (Beschlüsse des 71. DJT) hat mit großer Mehrheit befunden, „eine Reform des Personengesellschaftsrechts ist geboten, um das geschriebene Recht mit dem geltenden Recht in Einklang zu bringen“. Über den Grundansatz einer Reform konnte aber keine Einigkeit erzielt werden. Einerseits wurde abgelehnt, dass die Reform nur „systemimmanent“ erfolgen solle, d. h. unter grundsätzlicher Beibehaltung der Unterscheidung zwischen GbR, Handelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaft (Nr. 2). Andererseits wurde abgelehnt (Nr. 3: 25:25), dass die Trennung zwischen (handels-) gewerblichen Personengesellschaften und nicht gewerblichen, u.a. freiberuflichen, Personengesellschaften aufzugeben sei. Im Widerspruch zu diesem Eingangsbeschluss wurde mehrheitlich dafür votiert, die KG allen Freien Berufen zur Verfügung zu stellen und die Partnerschaftsgesellschaft wieder abzuschaffen (Nr. 30, 31 a).
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Unbillige Weisungen im Arbeitsrecht – Umschwung der Rechtsprechung?

RA Dr. Sebastian Schröder, Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare, Essen

RA Dr. Sebastian Schröder, Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare, Essen

Hat der Arbeitgeber sein Weisungsrecht nicht (unnötigerweise) beschränkt, kann er jedes Arbeitsverhältnis überraschend flexibel gestalten. Dieser Spielraum hat jedoch Grenzen, wenn sich Weisungen als nichtig oder unbillig erweisen. Ein aktuelles Verfahren könnte die Rechte der Arbeitnehmer weiter stärken. Das LAG Hamm entschied, dass ein Arbeitnehmer auch einer nur unbilligen Weisung des Arbeitgebers nicht bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung folgen muss. Nach der Rechtsprechung des BAG gilt bislang das Gegenteil. Die Entscheidung, die in Erfurt noch zu überprüfen ist, geht in die richtige Richtung. » weiterlesen

Empfiehlt sich eine Reform des Rechts der Personengesellschaften?

In zwei Wochen beginnt in Essen der 71. Deutsche Juristentag. Er befasst sich in seiner wirtschaftsrechtlichen Abteilung mit der Frage: „Empfiehlt sich eine grundlegende Reform des Personengesellschaftsrechts?“. Hier besteht ein immenser Reformstau. Er ist spätestens seit der Entscheidung des BGH („Weißes Ross“) im Jahr 2002 offenbar, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als rechtsfähig anzuerkennen. Der Text des BGB stimmt nicht mehr mit der Rechtspraxis überein. Im Grundstücksrecht gibt es zwar „Maßgaben für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (§ 899a BGB), doch deren fehlende Gesellschafterpublizität ist kein geringes Problem. Die Gestaltungsfreiheit in Gesellschaftsverträgen (z.B. Abfindung) bzw. die Ausübung der Mehrheitsmacht (Beschlusskontrolle) ist durch Richterrecht geordnet; das Gesetz schweigt dazu. Die Verweisung der nichtrechtsfähigen Vereine in das BGB-Gesellschaftsrecht in § 54 BGB ist eine Falschauskunft.

Das Recht der Personengesellschaften blieb seit Jahrzehnten von wesentlichen gesetzgeberischen Eingriffen unberührt. Während die Reform im Aktienrecht seit den neunziger Jahren in Permanenz vorangetrieben wurde und das GmbH-Recht mit dem MoMiG im Jahr 2008 eine Runderneuerung erfuhr, ist im Personengesellschafts- und Vereinsrecht eine Politik der ruhenden Hand zu vermerken. Das wird nicht jeder bedauern, denn Eingriffe in ein insgesamt ordentlich funktionierendes System sind heikel. Doch nun scheint die Zeit reif dafür. » weiterlesen

Nicht jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz

RA/FAArbR Alexander Kroll, Buse Heberer Fromm, Düsseldorf

RA/FAArbR Dr. Alexander Krol, Buse Heberer Fromm, Düsseldorf

Am 10.05.2016 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangen kann, dass er ihm einen ausschließlich rauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (Urteil vom 10.05.2016 – 9 AZR 347/15, vgl. hierzu die Meldung unter DB1203876). Zumindest im Fall eines Croupiers verneinte es einen solchen Anspruch des Arbeitnehmers. » weiterlesen

Bonusregeln besser beizeiten bestimmen

RA/FAArbR Dr. Dirk Monheim, Partner, Eversheds LLP

RA/FAArbR Dr. Dirk Monheim, Partner, Eversheds LLP

Wer eine Bonusregelung im Arbeitsvertrag festhält, sollte die gewählte Formulierung noch einmal genauer unter die Lupe nehmen: dieser Appell gilt vor allem für Arbeitgeber. Denn das Bundesarbeitsgericht hat durch eine seiner jüngsten Entscheidungen (BAG, Urteil vom 03.08.2016 – 10 AZR 710/14, vgl. hierzu die Meldung unter DB1211807) mehr Eindeutigkeit bei der Gestaltung von Bonusregeln zugunsten der Arbeitnehmer eingefordert. Kurz: Es besteht Handlungsbedarf in vielen deutschen Unternehmen. » weiterlesen

Handlungsbedarf bei der Gestaltung von Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen ab Oktober 2016

RA/FAArbR Ali Machdi-Ghazvini / RAin/FAinArbR Dr. Sabine Schröter, Friedrich Graf von Westphalen & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt/M.

RA/FAArbR Ali Machdi-Ghazvini / RAin/FAinArbR Dr. Sabine Schröter, Friedrich Graf von Westphalen & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt/M.

Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen sind aus Arbeitgebersicht ein probates Mittel, um einer Geltendmachung zusätzlicher finanzieller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer weitmöglich zu entgehen. Beispielhaft seien hier Forderungen nach dem finanziellen Ausgleich von Mehrarbeit genannt, die in der Praxis häufig erst nachträglich – vor allem im Rahmen von Trennungssituationen – erhoben werden. Durch Vereinbarung einer wirksamen Ausschlussfrist kann der Zeitraum der Nachforderung im Rahmen von Formularverträgen auf bis zu drei Monate nach Fälligkeit verkürzt werden. Für Arbeitgeber liegt hierin ein effektives, von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte anerkanntes Mittel der Risikominimierung, das schnell und nachhaltig Rechtssicherheit schafft. » weiterlesen

Kurzarbeitergeld wegen Zulieferstreit?

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Der Presse ist zu entnehmen, dass VW für die Zeit des Produktionsausfalls wegen der infolge des Streits mit den Zulieferern ausbleibenden Sitzbezügen und Getriebeteilen Kurzarbeitergeld verlangen will. Darf dem die Bundesagentur für Arbeit Folge leisten?

Die Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld sind in § 96 SGB III festgelegt: Danach muss der Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen und unvermeidbar sein. » weiterlesen

Happy Birthday AGG?

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

Das AGG feiert am kommenden Donnerstag seinen 10. Geburtstag. Pünktlich zum Jubiläum hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Evaluierung beauftragt und spricht sich nun auf deren Grundlage für Reformen des Gesetzes aus.

Am 18. August 2006 trat das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ – kurz AGG – in Kraft. Der Gesetzgeber setzte damit verschiedene unionsrechtliche Vorgaben aus insgesamt vier Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsrichtlinien um. Das Besondere an den Bestimmungen des AGG ist die Ausdehnung eines Gleichbehandlungsgebots und Diskriminierungsschutzes auf (bestimmte) Privatrechtsbeziehungen. » weiterlesen

Bayern macht Kursdifferenzschaden gegen Volkswagen geltend

RAin Silvanne Helle, LL.M., Partnerin, Oppenhoff & Partner, Frankfurt

RAin Silvanne Helle, LL.M., Partnerin, Oppenhoff & Partner, Frankfurt

Nachdem sich VW mittlerweile auch in Deutschland bereits Klagen in Milliardenhöhe wegen des  „Abgasskandals“ ausgesetzt sieht, hat Bayern nun erklärt, ebenfalls Klage gegen VW einzureichen – und Baden-Württemberg prüft derzeit ähnliche Schritte. Im Vergleich zu bereits eingereichten vergleichbaren Klagen mit einem Streitwert von über 3 Milliarden Euro, ist der von Bayern geltend gemachte Betrag von 700.000 Euro relativ gering. Anders als in den USA sind die Kläger in den deutschen Verfahren nicht die Käufer, sondern vielmehr Anleger von VW.

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AGG-Hopper: EuGH schiebt dem Missbrauch endlich einen Riegel vor!

RAin/FAinArbR Dr. Andrea Panzer-Heemeier, Partnerin, ARQIS Rechtsanwälte, Düsseldorf

RAin/FAinArbR Dr. Andrea Panzer-Heemeier, Partnerin, ARQIS Rechtsanwälte, Düsseldorf

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Position von Unternehmen gegenüber Scheinbewerbern gestärkt, die allein auf Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abzielen. Wer sich nur zum Schein bewirbt, verliert dem Grundsatz seinen Schutz nach den EU-Gleichbehandlungsrahmenrichtlinien und damit auch nach dem AGG (Rs. C‑423/15). » weiterlesen