Pauschalierter Kartellschadensersatz in Einkaufs- und Lieferbedingungen

RA Dr. Jens Steger, Kaye Scholer LLP, Frankfurt/M.

RA Dr. Jens Steger, Kaye Scholer LLP, Frankfurt/M.

Die europäischen Kartellbehörden bebußen zunehmend häufiger und in immer kürzeren Abständen Unternehmen wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens. Zurzeit sehen sich viele Kartellanten zusätzlich zum behördlichen Bußgeld, das sich oftmals in Millionenhöhe bewegt, auch den Forderungen ihrer Geschäftspartner nach Kompensationszahlungen ausgesetzt. Denn die Geschäftspartner der bebußten Kartellanten stellen sich immer häufiger die Frage, welchen konkreten Schaden sie durch das kartellrechtswidrige Verhalten ihrer Lieferanten davongetragen haben. Diese Schäden können in vielen Fällen in der Summe die behördlichen Bußgelder erheblich übersteigen. Hinzu kommen mögliche Zinszahlungen in nennenswerter Höhe.

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Die AÜG-Reform kommt!

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Counsel, King & Wood Mallesons LLP, Frankfurt a.M.

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Counsel, King & Wood Mallesons LLP, Frankfurt a.M.

Ruhig war es geworden um die vor fast zwei Jahren im Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ angekündigte AÜG-Reform, wohl auch weil Mindestlohn und die missglückte Reform des Arbeitsstättenverordnung Vorrang hatten. Die Ruhe vor dem Sturm? Laut Handelsblatt will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Herbst – Ende September oder Anfang Oktober – einen Gesetzentwurf präsentieren; ein Kabinettsbeschluss soll bis Ende des Jahres vorliegen. Dem Handelsblatt zufolge will sich die Ministerin bei dem Gesetzentwurf eng an die Koalitionsvereinbarungen halten und nicht darüber hinausgehen. Was kommt auf Zeitarbeits- und Einsatzunternehmen zu? » weiterlesen

Digitaler Binnenmarkt – Hauptversammlung digital

Die Schaf­fung eines digi­talen Bin­nen­marktes bildet einen Schwer­punkt der Arbeit der EU-​Kommission. Sie will auch das Gesell­schafts­recht über­ar­beiten: „Adapting the com­pany law acquis to digital tools is ano­ther issue that should be addressed at EU level.” (Arbeits­pa­pier Mai 2015, S. 77). Beispiele sind die Grün­dungs­er­leich­te­rung durch Online-​Registrierung oder die Abschaffung der traditionellen Saal-Hauptversammlung. 

Herkömmlich sehen die Rechts­ord­nungen der Mit­glied­staaten eine Prä­senz­ver­samm­lung vor; auch die HV-Bestim­mungen in der Aktionärsrechte-​Richtlinie und in der SE-​Verordnung dürfte man so verstehen. Diese Ver­samm­lung kann zwar durch Fern­ab­stim­mung („Brief­wahl”) und durch Online-​Übertragung bzw. Online–Teil­nahme auf­ge­lo­ckert werden. Aber es bleibt dabei: Die phy­si­sche Zusam­men­kunft ist der Kern, darum herum kreisen die „digital tools”. Warum nicht umgekehrt?

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Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex – weitere Professionalisierung des Aufsichtsrats

RA Dr. Bernd Graßl, LL.M., Partner, P+P Pöllath + Partners, München

RA Dr. Bernd Graßl, LL.M., Partner, P+P Pöllath + Partners, München

Die regulatorischen Anforderungen an die Zusammensetzung und die Arbeit von Aufsichtsräten haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Erst vor Kurzem sind etwa die gesetzlichen Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Kraft getreten („Frauenquote“). Ebenfalls auf dieser Linie liegen einige der jüngsten wesentlichen Änderungen und erweiterten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der in seiner Fassung vom 05.05.2015 am 12.06.2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. Börsennotierte und andere Gesellschaften mit Kapitalmarktzugang müssen Abweichungen von den Empfehlungen im Rahmen ihrer Entsprechenserklärung gem. § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG offenlegen und begründen („Comply or Explain“). Die Änderungen sollen im Folgenden näher vorgestellt werden:

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Der „Fallschirm“ einer vorsorglich eingeholten Überlassungserlaubnis trägt bei einem „Scheinwerkvertrag“ weiter!

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

Erneut sorgt das LAG Baden-Württemberg für Aufmerksamkeit. Nachdem die 3. und 4. Kammer bereits Ende 2014 (Urteil vom 18.12.2014 – 3 Sa 33/14 und Urteil vom 03.12.2014 – 4 Sa 41/14; siehe hierzu auch den Blogbeitrag von Bissels) für Aufsehen gesorgt hatten, indem sie innerhalb von nicht einmal zwei Wochen zwei gegenläufige Entscheidungen zur sog. „Fallschirmlösung“ bei jedenfalls vergleichbaren Sachverhalten gefällt haben, haben nun (erneut) die 3. und 6. Kammer des Gerichts (Urteil vom 09.04.2015 – 3 Sa 53/14 und Urteil vom 07.05.2015 – 6 Sa 78/14) nachgelegt und die überwiegend vertretene Auffassung bestätigt, nach der im Falle einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem eingesetzten Arbeitnehmer begründet wird, sofern der Verleiher über eine gültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verfügt. » weiterlesen

LAG Bremen: Druckkündigung eines Kinderschänders rechtmäßig

RA/FAArbR Dr. Oliver Vollstädt und RA/FAArbR Dr. Christoph Bergwitz, beide Kliemt & Vollstädt, Düsseldorf

RA/FAArbR Dr. Oliver Vollstädt und RA/FAArbR Dr. Christoph Bergwitz, beide Kliemt & Vollstädt, Düsseldorf

Die nachhaltige Weigerung erheblicher Teile der Belegschaft, mit einem wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Arbeitnehmer nach verbüßter Haftstrafe zusammenzuarbeiten, kann nach wiederholten Arbeitsniederlegungen von Kollegen den Ausspruch einer sog. „Druckkündigung“ rechtfertigen.

So der Leitsatz einer aktuellen und beachtenswerten Entscheidung des LAG Bremen: » weiterlesen

Sonntagszusteller als Streikbrecher

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr (Schwarzwald).

Wann kommen denn endlich Briefe und Pakete an? Die Post reagiert auf den andauernden Streik in der Briefbeförderung neuerdings mit Ersatzzustellungen am Sonntag. Sie setzt dafür Bedienstete ein, die zu dieser Arbeit bereit sind, und heuert zudem gegen gute Bezahlung Freiwillige an. Dagegen sieht ver.di das Sonntagsarbeitsverbot verletzt und verlangt, dass die Behörden einschreiten. Doch hat Sie recht damit? » weiterlesen

ArbG Düsseldorf: Leistungsboni (doch) auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar!

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

Das ArbG Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.04.2015 (Az. 5 Ca 1675/15) entschieden, dass ein Leistungsbonus auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden kann. Bisher liegt zwar nur eine Pressemitteilung zu dem Urteil vor. Dennoch ist die Botschaft für Arbeitgeber erfreulich, denn das ArbG Düsseldorf lässt erkennen, dass nicht lediglich solche Entgeltbestandteile auf den Mindestlohn angerechnet werden können, die die „Normalleistung“ vergüten sollen, sondern sämtliche Zahlungen, die in einem Zusammenhang mit der erbrachten Arbeitsleistungen stehen. » weiterlesen

Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung noch kein Indiz für Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

Die Reform des Rechts der Insolvenzanfechtung gehört zu den wichtigen rechtspolitischen Zielen der regierenden Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 16. März 2015 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Rechts­si­cher­heit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfech­tungsgesetz“ (abrufbar unter www.bmjv.de) vorgelegt, der vom Verfasser – unter anderem – bereits in den „BDI-Notizen zum Wirtschaftsrecht“ im Mai 2015 gewürdigt wurde. » weiterlesen

Post-Streik: Beamte dürfen auf freiwilliger Basis auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt werden

RAin Kira Falter / RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec., beide CMS Hasche Sigle, Köln

RAin Kira Falter / RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec., beide CMS Hasche Sigle, Köln

Das Arbeitsgericht Bonn hatte in einem von ver.di angestrengtem einstweiligen Verfügungsverfahren darüber zu entscheiden, ob die Deutsche Post während des aktuellen Streiks Beamte einsetzen darf (vgl. ArbG Bonn vom 26.05.2015 – 3 Ga 18/15, siehe PM des Gerichts). Das Gericht hat dies unter der Prämisse für zulässig erachtet, dass der Einsatz der Beamten nicht „zwangsweise“ erfolgt. » weiterlesen