Wie lang ist „sehr lang“? – Das BAG und die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen bei Vorbeschäftigung

Dr. Kerstin Neighbour, Partnerin, Hogan Lovells, Frankfurt/M.

Zeit ist relativ, und auch über die Frage, wann ein Ereignis schon „sehr lang“ zurückliegt, lässt sich trefflich philosophieren. Nach drei Entscheidungen des BAG aus diesem Jahr wissen wir zumindest so viel: Soweit es um eine Vorbeschäftigung im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG geht, sind acht Jahre und neun Monate kein sehr langer Zeitraum, 22 Jahre dagegen schon. » weiterlesen

Schon heute an das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ denken

Dr. Lars Mohnke, Partner, Hogan Lovells, München

Arbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, der sich abzeichnenden Konjunkturschwäche und dem laufenden Strukturwandel mit dem „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ entgegenzutreten. Wesentliche Punkte sind dabei, das Kurzarbeitergeld zu vereinfachen und die Weiterbildung zu fördern. » weiterlesen

Keine Abgrenzung mehr möglich – Die No-Gos beim Einsatz von (Schein-)Selbstständigen

RA/FAArbR Dr. Jannis Kamann, Salary Partner bei michels.pmks Rechtsanwälte in Köln

(Schein-)Selbstständige stehen in Deutschland in schöner Regelmäßigkeit im Fokus vieler politischer Debatten. Immer wieder werden, je nach politischer Couleur, unterschiedliche Lösungen und Reformvorhaben gefordert, umgesetzt oder aber wieder verworfen. Auf der einen Seite soll der schlecht verdienende und nur scheinbar Selbstständige geschützt werden, prekäre Arbeit unter dem Deckmantel des Unternehmertums erbringen zu müssen, ohne dass ihm die Vorteile des Kündigungsschutzes, der Entgeltfortzahlung oder der Sozialversicherung zu Gute kommen. Andererseits soll der gut verdienende Selbstständige, der bewusst und aus freien Stücken die Selbstständigkeit wählt, sich – unabhängig von der rechtlichen Beurteilung des Dienstverhältnisses – den Avancen der Sozialversicherungsträger entziehen können, da er sich selbst versorgen kann und nicht auf die Solidargemeinschaft angewiesen ist. » weiterlesen

Ausschluss von Witwen-/Witwerrente in der betrieblichen Altersversorgung

RA Dr. Thomas Frank, Mitglied der Praxisgruppe Pensions im Münchner Büro der internationalen Kanzlei Hogan Lovells

Versorgungsleistungen an Witwen und Witwer sind regelmäßig Bestandteil einer betrieblichen Altersversorgung. Für den Arbeitgeber bedeutet dies jedoch ein ungewisses finanzielles Risiko, weil die Witwe bzw. der Witwer eine ihm unbekannte Person ist – möglicherweise selbst dem Mitarbeiter noch unbekannt in dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Zusage auf betriebliche Altersversorgung erteilt wird. Daher werden Witwen-/Witwerrenten regelmäßig an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Allein im ersten Halbjahr 2019 hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in sechs Urteilen mit entsprechenden Klauseln auseinandergesetzt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick, welche einschränkenden Voraussetzungen zu beachten sind und welche nicht mehr durchsetzbar sind. Was geht und was geht nicht mehr in der Hinterbliebenenversorgung? » weiterlesen

Keine (Sozialversicherungs-)Freiheit für Ärzte und Pfleger – Die BSG Urteile zur Honorarkräften im Krankenhaus

RA/FAArbR Dr. Jannis Kamann, Salary Partner bei michels.pmks Rechtsanwälte in Köln

Im Gesundheitswesen herrscht ein Fachkräftemangel bei Ärzten und Pflegern. Insbesondere in Flächenländern fehlt es den Krankenhausträgern immer wieder an qualifiziertem Personal, um Leistungsspitzen abzudecken. Der Gesetzgeber hat durch das Krankenhausstrukturgesetz die Anforderungen an die Qualität der Krankenhäuser in den letzten Jahren massiv erhöht und durch die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung mittlerweile in vielen Bereichen zwingende Mindestbesetzungen vorgesehen. Gleichzeitig hat er aber auch erkannt, dass es in Deutschland insgesamt zu wenig Pflegepersonal vorhanden ist und die Krankenhäuser vermehrt unter der Last der höheren Qualitäts- und Personalanforderungen ächzen. » weiterlesen

Bundeskabinett beschließt Mindestlohn für Auszubildende – effektive Maßnahme oder reine Symbolpolitik?

RA/FAArbR Dr. Christoph Kurzböck, Rödl & Partner, Nürnberg

Wenn es nach der Bundesregierung geht, sollen Auszubildende in Zukunft einen Mindestlohn bekommen. Der Mitte Mai beschlossene Gesetzentwurf zum Azubi-Mindestlohn sieht vor, dass Auszubildende ab 2020 im ersten Lehrjahr 515 Euro als Mindestvergütung bekommen. Bis 2023 soll dieser Mindestbetrag für das erste Lehrjahr schrittweise auf 620 Euro ansteigen. » weiterlesen

Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren Arbeitnehmerinnen

RAin Aziza Yakhloufi, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rödl & Partner, Eschborn

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Betriebsrat Schwangerschaften von im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen mitzuteilen, die der Informationsweitergabe an den Betriebsrat widersprochen haben (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 09.04.2019 – 1 ABR 51/17).

Dem Verfahren liegt ein Sachverhalt zugrunde, in dem ein Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen seines Betriebs im Falle einer Schwangerschaft die Möglichkeit eingeräumt hat, der Weitergabe der Information an den Betriebsrat zu widersprechen. Hierzu erhalten die schwangeren Arbeitnehmerinnen ein Musteranschreiben, in dem ihnen eine 2-Wochen-Frist zwecks etwaigen Widerspruchs eingeräumt wird. » weiterlesen

BAG zum Urlaubsanspruch während der Elternzeit

RA/FAArbR Volker Serth, Kanzlei FPS, Frankfurt/M.

Erneut hatte sich das BAG mit einer Rechtsfrage bezüglich des Erholungsurlaubs zu befassen. Konkret ging es in dem Urteil vom 19.03.2019 um die Frage, ob der in der Elternzeit entstandene Anspruch auf Erholungsurlaub auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG durch den Arbeitgeber gekürzt werden darf. » weiterlesen

Wider dem Azubi-Mangel: Höhere Zuschüsse für Auszubildende beschlossen

RA/FAArbR Dr. Christoph Kurzböck, Rödl & Partner, Nürnberg

Am 13.03.2019 hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe sowie des Ausbildungsgeldes verabschiedet. Mit diesem Gesetz werden die Bedarfssätze und Freibeträge zugunsten der Auszubildenden aufgestockt. Zudem wurden die bisherigen komplexen Regelungen, die Auszubildende oftmals von einer Antragstellung abgehalten haben, durch einfachere, transparentere und gerechtere Regelungen ersetzt. Das Gesetz tritt zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 01.08.2019 in Kraft. » weiterlesen