Haftungsrisiken bei Wechsel von Kurzarbeit zum Personalabbau vermeiden

Dr. Lars Mohnke, Partner, Hogan Lovells, München

Während der Coronakrise haben viele Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Damit konnten die laufenden Kosten reduziert und Liquiditätsengpässe überwunden werden. Die neue Normalität nach dem Lockdown zwingt nun jedoch viele Unternehmen, ihr Geschäftsmodell anzupassen. Das hat auch Auswirkungen auf die Arbeitsplätze. Teilweise müssen Betriebe sogar komplett geschlossen werden. Die Hoffnung, nach dem Lockdown wie bisher weiterzuarbeiten, bestätigt sich in vielen Fällen nicht. Wenn dies einen Wechsel von Kurzarbeit auf betriebsbedingte Kündigungen erforderlich macht, muss sorgfältig gearbeitet werden. Sonst droht, dass das Kurzarbeitergeld zurückgezahlt werden muss. Dies wiederum würde das Überleben vieler Unternehmen gefährden. » weiterlesen