
RA Thomas Köllmann, Küttner Rechtsanwälte, Köln
In der herannahenden Weihnachtszeit stellt sich mehr als sonst die Frage nach den Auswirkungen von Einmalzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld) sowie der Gewährung von Erholungsurlaub auf den Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG). Aus Sicht des Arbeitgebers geht es dabei nicht nur um den individuellen Anspruch des jeweiligen Beschäftigten, sondern vor allem um die Erfüllung der generellen (Bezugs-)Voraussetzungen. Während einmalige Sonderzahlungen grundsätzlich unberücksichtigt bleiben, können längere Urlaubszeiträume mitunter Risiken bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen bergen.