„Killer Acquisitions“ im Fokus der Kartellbehörden – Gefahr für innovative Start-ups?

RA Dr. Sebastian Jungermann, Partner, Arnold & Porter, Frankfurt/M.

„Killer Acquisitions“ im engeren Sinne liegen vor, wenn Unternehmen aufgekauft werden, um das Unternehmen bzw. die Technologie vom Markt zu nehmen. Insbesondere im Pharmabereich kommt dies wohl regelmäßig vor. Darüber hinaus kann aber auch die Technologie, bzw. die Kunden und vor allem die Daten das primäre Ziel der Übernahme sein. Dann geht es nicht um die Ausschaltung von Technologie, aber manchmal eben von (zukünftigem) Wettbewerb. Marktstarke Unternehmen stehen im Verdacht, durch gezielte Akquise systematisch „heranwachsende Wettbewerber“ vom Markt zu nehmen. Diese Praxis wird zunehmend kritisch hinterfragt. Damit besteht aber auch die Gefahr, dass Gründer von innovativen Start-ups aus kartellrechtlichen Gründen ihr Unternehmen in Zukunft nicht mehr „versilbern“ können. Nicht nur „Unicorns“ mit einem Mindestwert von einer Mrd. USD sind betroffen.

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BAG: Viel Bewährtes und ein wenig Neues zum dreistufigen Prüfungsschema bei Eingriff in Versorgungsanwartschaften durch (ablösende) Betriebsvereinbarung

RA Peter Wehner, Counsel bei Allen & Overy LLP, Frankfurt

Das BAG hatte in einer Entscheidung vom 19.03.2019 (3 AZR 201/17) erneut über die Wirksamkeit einer ablösenden Betriebsvereinbarung zu befinden, welche in bestehende Versorgungsanwartschaften eingreift. Mit dem vorliegenden Urteil bestätigt das BAG seine ständige und umfangreiche Rechtsprechung zu dem hierfür von ihm im Rahmen der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit entwickelten dreistufigen Prüfungsschemas. Allerdings deutet das BAG gewisse Erleichterungen an, wenn und soweit die Ablösung gemeinsam durch die Betriebsparteien erfolgt. » weiterlesen

Einblick des Betriebsrats in nicht-anonymisierte Bruttoentgeltlisten

RAin Dr. Angelika Hafenmayer, Senior Associate, Hogan Lovells LLP, München

Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat auf sein Verlangen alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die dieser benötigt, um seine Aufgaben wahrzunehmen zu können. Um zu prüfen, ob rechtliche Vorgaben zur Vergütung eingehalten sind, dürfen die zuständigen Vertreter des Betriebsrats auch in Listen über die Bruttoentgelte der Arbeitnehmer Einsicht nehmen (§ 80 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 BetrVG). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, dass dieses Einblicksrecht auch unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben nicht-anonymisierte Bruttoentgeltlisten umfasst (BAG vom 07.05.2019 – 1 ABR 53/17). » weiterlesen

Kommt jetzt das „Strafgesetzbuch“ für Unternehmen?

RA Dr. Emanuel Ballo / RA Dr. Christian Schoop, DLA Piper, Frankfurt

Vielsagend hat die ehemalige Bundesministerin der Justiz und des Verbraucherschutzes Katarina Barley vor dem Hintergrund des Dieselskandals angekündigt, „Unternehmen an die Leine“ zu nehmen. Gemeint war, neben der seit einem Jahr bestehenden Möglichkeit von Musterfeststellungsklagen, ein Unternehmenssanktionsrecht einzuführen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat nun in der vergangenen Woche den lange erwarteten Gesetzesentwurf zur „Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ – genannt Verbandssanktionengesetz – in die Ressortabstimmung eingebracht.

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Offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz

RAin Dr. Angelika Hafenmayer, Senior Associate, Hogan Lovells LLP, München

In Tankstellen, Supermärkten oder Einzelhandelsgeschäften ist der Einsatz von Videokameras kaum wegzudenken. Die Videoüberwachung dient dabei regelmäßig nicht vorrangig der Überwachung der eigenen Arbeitnehmer, sondern dem Schutz des Eigentums des Arbeitgebers etwa vor Diebstahl durch Kunden. Einmal mehr musste sich nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage nach der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz auseinandersetzen (BAG vom 28.03.2019 – 8 AZR 421/17). » weiterlesen

Planspiel oder Personalplanung? Grenzen des Beteiligungsrechts des Betriebsrats im Rahmen der Personalplanung

RA/FAArbR Sören Seidel, Counsel, Allen & Overy LLP

Der Arbeitgeber ist für die Personalplanung verantwortlich. Gemäß § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist der Betriebsrat jedoch über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen, anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Schwierigkeiten bereitet in der Praxis nicht selten die Abgrenzung zwischen vorbereitenden, abstrakten Planspielen des Arbeitgebers und einer konkreten Planung. Für Arbeitgeber bedeutet dies oft Ungewissheit, ob ein vom Betriebsrat geltend gemachtes Informations- und Beratungsrecht im konkreten Fall tatsächlich besteht. Das BAG hat mit seinem Beschluss vom 12.03.2019 (1 ABR 43/17) die Grenzen weiter präzisiert. » weiterlesen

BGH: Leiharbeitnehmer zählen für den Schwellenwert der paritätischen Mitbestimmung

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

Bei der Frage, ob ein Unternehmen wegen Überschreitung des Schwellenwerts von in der Regel 2.000 Arbeitnehmern einen paritätisch besetzen Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz bilden muss, sind Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn das Unternehmen regelmäßig während eines Jahres über die Dauer von mehr als sechs Monaten Arbeitsplätze mit Leiharbeitnehmern besetzt. Das hat der BGH bereits durch Beschluss vom 25.06.2019 entschieden, wie jetzt bekannt wurde (Pressemitteilung Nr. 110/2019 vom 20.08.2019). Das kann dazu führen, dass jetzt Unternehmen erstmals einen mitbestimmten Aufsichtsrat bilden müssen. » weiterlesen

Wie lang ist „sehr lang“? – Das BAG und die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen bei Vorbeschäftigung

Dr. Kerstin Neighbour, Partnerin, Hogan Lovells, Frankfurt/M.

Zeit ist relativ, und auch über die Frage, wann ein Ereignis schon „sehr lang“ zurückliegt, lässt sich trefflich philosophieren. Nach drei Entscheidungen des BAG aus diesem Jahr wissen wir zumindest so viel: Soweit es um eine Vorbeschäftigung im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG geht, sind acht Jahre und neun Monate kein sehr langer Zeitraum, 22 Jahre dagegen schon. » weiterlesen

Schon heute an das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ denken

Dr. Lars Mohnke, Partner, Hogan Lovells, München

Arbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, der sich abzeichnenden Konjunkturschwäche und dem laufenden Strukturwandel mit dem „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ entgegenzutreten. Wesentliche Punkte sind dabei, das Kurzarbeitergeld zu vereinfachen und die Weiterbildung zu fördern. » weiterlesen

Keine Abgrenzung mehr möglich – Die No-Gos beim Einsatz von (Schein-)Selbstständigen

RA/FAArbR Dr. Jannis Kamann, Salary Partner bei michels.pmks Rechtsanwälte in Köln

(Schein-)Selbstständige stehen in Deutschland in schöner Regelmäßigkeit im Fokus vieler politischer Debatten. Immer wieder werden, je nach politischer Couleur, unterschiedliche Lösungen und Reformvorhaben gefordert, umgesetzt oder aber wieder verworfen. Auf der einen Seite soll der schlecht verdienende und nur scheinbar Selbstständige geschützt werden, prekäre Arbeit unter dem Deckmantel des Unternehmertums erbringen zu müssen, ohne dass ihm die Vorteile des Kündigungsschutzes, der Entgeltfortzahlung oder der Sozialversicherung zu Gute kommen. Andererseits soll der gut verdienende Selbstständige, der bewusst und aus freien Stücken die Selbstständigkeit wählt, sich – unabhängig von der rechtlichen Beurteilung des Dienstverhältnisses – den Avancen der Sozialversicherungsträger entziehen können, da er sich selbst versorgen kann und nicht auf die Solidargemeinschaft angewiesen ist. » weiterlesen