Ein vernünftiger Gesetzgeber strebt danach, Nutzen und Kosten neuer Regelungen in das bestmögliche Verhältnis zu bringen. Dafür bedarf es einer Vorhersage von Gesetzesfolgen. Im März diesen Jahres haben wir versucht, die Auswirkungen der neuen Regelungen zu Related Party Transactions im damaligen Refentenentwurf für das zweiten Aktionärsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (ARUG II) abzuschätzen (Engert/Florstedt, ZIP 2019 S. 493 und hier). Auf Grundlage der IFRS-Konzernabschlüsse der börsennotierten deutschen Aktiengesellschaften haben wir unter anderem ermittelt, wie viele Unternehmen im Jahre 2017 Geschäfte mit nahestehenden Personen hätten offenlegen und vom Aufsichtsrat überprüfen lassen müssen, wenn die Regelung des damaligen Referentenentwurfs mit einem Schwellenwert von 2,5% des bilanziellen Anlage- und Umlaufvermögens gegolten hätte. Nach unserer Prognose hätte dies mindestens 10 % und höchstens 20 % der deutschen Aktiengesellschaften betroffen. Ob das viel oder wenig ist, liegt im Auge des Betrachters; wir hielten es für eine „durchaus noch effektive Umsetzung der Richtlinienvorgaben“ (ZIP 2019 S. 493 [500]). » weiterlesen
ARUG II in der Sommerpause – Umsetzung verschoben
Bis zum 10. Juni 2019 hatte eigentlich die Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechte-Richtlinie zu erfolgen. Daraus ist nichts geworden. Wie aus Abgeordnetenkreisen zu hören ist, hakt es unter den Koalitionären insbesondere an der Regelung des „Say on Pay“, die auch bei der Anhörung der Sachverständigen im Rechtsausschuss kontrovers war. Ferner sind die Grenzwerte bei den „Related Party Transactions“ umstritten.
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) befindet sich also noch in der parlamentarischen Behandlung. Im Oktober 2018 lag der Referenten-, im März 2019 der Regierungsentwurf vor. Im Mai kam es zur Ersten Lesung im Deutschen Bundestag und Anfang Juni zu einer öffentlichen Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages. Dieser federführende Ausschuss konnte aber bis zur letzten Sitzung des Bundestages vor der Sommerpause sich nicht auf eine Beschlussempfehlung einigen. » weiterlesen
Keine (Sozialversicherungs-)Freiheit für Ärzte und Pfleger – Die BSG Urteile zur Honorarkräften im Krankenhaus
Im Gesundheitswesen herrscht ein Fachkräftemangel bei Ärzten und Pflegern. Insbesondere in Flächenländern fehlt es den Krankenhausträgern immer wieder an qualifiziertem Personal, um Leistungsspitzen abzudecken. Der Gesetzgeber hat durch das Krankenhausstrukturgesetz die Anforderungen an die Qualität der Krankenhäuser in den letzten Jahren massiv erhöht und durch die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung mittlerweile in vielen Bereichen zwingende Mindestbesetzungen vorgesehen. Gleichzeitig hat er aber auch erkannt, dass es in Deutschland insgesamt zu wenig Pflegepersonal vorhanden ist und die Krankenhäuser vermehrt unter der Last der höheren Qualitäts- und Personalanforderungen ächzen. » weiterlesen
CorpTech in the Boardroom – zur Einwirkung neuer Technologien auf den Aufsichtsrat
Ob und wie sich sog. Neue Technologien, insbesondere Künstliche Intelligenz (AI), Blockchain und Smart Contracts – im Folgenden zusammenfassend als CorpTech bezeichnet – auf die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat auswirkt, wird derzeit viel diskutiert. Nach einer sehr optimistischen Ansicht in der Literatur soll CorpTech zur ultimativen Lösung der Corporate Governance Probleme beitragen. So soll CorpTech etwa optimale Vergütungsmodelle schaffen können, um Interessenkonflikte der Organmitglieder zu beseitigen; CorpTech soll Preisbildungsmechanismen an Märkten beschleunigen, so dass sich aktivistische Handels- und Engagementstrategien nicht mehr lohnen; schließlich sollen CorpTech-basierte Abstimmungen und Aktionärsinitiativen auch die rationale Apathie des Aktionariats überwinden; die Überwachung des nunmehr aktiven Aktionariats könnte dann den Aufsichtsrat ersetzen.
Transparenzregister wird „allen Mitgliedern der Öffentlichkeit“ zugänglich
Das vom Bundesanzeiger geführte Transparenzregister (§§ 18 ff Geldwäschegesetz) dokumentiert „wirtschaftliche Berechtigte” (idR > 25% Stimm- oder Kapitalbeteiligung) an juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften. Das sind natürliche Personen, die direkt als Gesellschafter erfasst werden oder indirekt durch Zurechnung. Gerade mittels Zurechnung sollen die „wahren Eigentümer“ bei verschachtelten Strukturen erfasst werden. Name, Wohnort und Geburtsdatum sind neben der Angabe von Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses zu melden. Bislang ist die Einsichtnahme nur bestimmten Behörden möglich und „wer ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hat“ (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 GWG). Die letztgenannte Voraussetzung eines berechtigten Interesses wird entfallen. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium v. 24.5.2019 sieht vor, dass künftig „alle Mitglieder der Öffentlichkeit“ die Daten des Transparenzregisters einsehen können. Der geschraubte Begriff „Mitglieder der Öffentlichkeit“ ist der EU-Richtlinie 2018/843 v. 30.5.2018 (5. Geldwäsche-RL) entnommen, die mit dem vorlegten Gesetzentwurf umgesetzt wird. Gemeint ist schlicht, dass „jedem“ die Einsicht gestattet ist. Im Unterschied zur Einsichtnahme in das Handelsregister (§ 9 Abs. 1 HGB) ist allerdings eine Registrierung erforderlich, auch um kontrollieren zu können, wer Einblick genommen hat. » weiterlesen
Bundeskabinett beschließt Mindestlohn für Auszubildende – effektive Maßnahme oder reine Symbolpolitik?
Wenn es nach der Bundesregierung geht, sollen Auszubildende in Zukunft einen Mindestlohn bekommen. Der Mitte Mai beschlossene Gesetzentwurf zum Azubi-Mindestlohn sieht vor, dass Auszubildende ab 2020 im ersten Lehrjahr 515 Euro als Mindestvergütung bekommen. Bis 2023 soll dieser Mindestbetrag für das erste Lehrjahr schrittweise auf 620 Euro ansteigen. » weiterlesen
Verhältnis von Nachteilsausgleich und Sozialplanabfindung – Fallstricke bei der Betriebsänderung
Arbeitgeber, die in ihrem Betrieb eine Betriebsänderung planen, sind verpflichtet, mit dem Betriebsrat Verhandlungen über einen Interessenausgleich zu führen mit dem Ziel, das Ob, Wann und Wie der Betriebsänderung einvernehmlich zu regeln. Führt der Arbeitgeber eine Betriebsänderung durch, ohne einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben, haben Arbeitnehmer, die infolge der Maßnahme entlassen werden, Anspruch auf einen Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG. Sofern anschließend noch ein Sozialplan vereinbart wird, stellt sich die Frage, ob ein entlassener Arbeitnehmer zweimal kassieren kann, nämlich einmal einen Nachteilsausgleich wegen der unterlassenen Verhandlung über einen Interessenausgleich und zum anderen die Sozialplanabfindung.
EuGH bezieht zu Unrecht Prügel: Das Urteil zur Zeiterfassung
Mit Urteil vom 14.05.2019 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-55/18 entschieden, dass die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sind, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit effektiv gemessen werden kann. Damit reicht es nicht mehr aus, nur die Zeiten aufzeichnen zu lassen, die acht Stunden überschreiten. Vielmehr müssen Beginn und Ende der Arbeitszeit von Beginn an aufgezeichnet werden. Diese Pflicht bestand generell noch nicht in Deutschland, wenngleich in vielen Bereichen bereits eine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zur umfassenden Arbeitszeiterfassung galt. Das Urteil hat ein großes Medienecho ausgelöst. Unseres Erachtens wurde der EuGH für die Entscheidung zu Unrecht teils heftig kritisiert. So befürchtet der IT-Branchenverband Bitkom, dass Arbeitgeber ins Unrecht gesetzt werden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände befürchtet in Zeiten der Arbeitswelt 4.0 einen Rückfall zur Arbeitserfassung 1.0. » weiterlesen
KI-Einsatz im Vorstand und Aufsichtsrat
Sitzen bald KI-Roboter im Aufsichtsrat oder Vorstand? Über „Algorithmen im Aufsichtsrat“ bzw. „Robots in the boardroom” gibt es schon Einiges zu lesen. Internationale Praxisfälle werden aus Hongkong („Vital“) und den USA („Einstein“) gemeldet. Mit dem hiesigen Hinweis auf die §§ 76 Abs. 3, § 100 Abs. 1 AktG, wonach nur natürliche Personen zugelassen sind, ist es zwar fürs Erste getan. Neben dieser (durch künftige Gesetzgebung überwindbaren) rechtlichen Hürde besteht auch eine wesentliche technologische. Denn eine „starke“ KI, die als Superintelligenz agiert, gibt es nicht und wird es wohl auch nicht geben. Vielmehr existieren verschiedene Spielarten der „schwachen“ KI, die in einem begrenzten Feld (und nur dort) etwas besser als ein Mensch kann, z.B. bei der Analyse großer Datenmengen. Dass sich Vorstand und Aufsichtsrat diese IT-Expertensysteme zu Nutze machen, sollte sich von selbst verstehen. Ob die Gesellschaftsorgane auf menschliche und/oder technische Berater zurückgreifen, liegt in ihrer Verantwortung. Doch „Sitz und Stimme“ haben diese nicht, auch nicht indirekt, indem ihnen etwa bei Pattsituationen ein Stichentscheid eingeräumt wird. » weiterlesen
DSGVO-Auskunftsanspruch – Neue Herausforderungen für Arbeitgeber
Nach einem aktuellen Urteil des LAG Baden-Württemberg dürfen Arbeitgeber nicht darauf vertrauen, Dokumente einer internen Ermittlung geheim halten zu können. Wie das Gericht am 20.12.2018 (Az. 17 Sa 11/18) entschied, kann ein Arbeitnehmer nach Art. 15 DSGVO einen Anspruch auf Auskunft darüber haben, welche Daten in einer internen Ermittlung über ihn erhoben wurden.