Verpflichtung zur sozialen Berichterstattung – Neues aus Brüssel

RA Dr. Hans-Peter Löw leitet als Senior Counsel den Fachbereich Financial Services innerhalb der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei DLA Piper in Frankfurt/M.

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen  ( Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) hat der Rat der Europäischen Union am 28. November gebilligt. Danach werden Unternehmen in Zukunft verpflichtet sein, detaillierte Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten zu veröffentlichen. Das wird die Rechenschaftspflicht der Unternehmen erhöhen, divergierende Nachhaltigkeitsstandards verhindern und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft erleichtern. Zeitgleich hat die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) ihre Entwürfe für Berichtsstandards vorgelegt. Damit werden auch im Bereich der sozialen Berichterstattung konkretere und präzisere Anforderungen gestellt werden. » weiterlesen

Work Life Balance oder gerechte Verteilung der Familienaufgaben? Ein kritischer Beitrag zum Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz

RA Dr. Hans-Peter Löw leitet als Senior Counsel den Fachbereich Financial Services innerhalb der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei DLA Piper in Frankfurt/M.

Im September hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beschlossen. Der Entwurf erschöpft sich in Formalien, die Chance auf einen großen Wurf wurde vertan. Der nationale Gesetzgeber hat die Aufforderung der EU, eine gerechtere Aufgabenverteilung zwischen den Geschlechtern auch durch eine Veränderung hinderlicher Rahmenbedingungen anzustreben, gar nicht erst angenommen. » weiterlesen

Hinweisgeberschutz: Grenzen zum Missbrauch

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Die Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern ist noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Und dennoch zeigt sich schon die Gefahr des Missbrauchs. So effektiv und wertvoll wie ein funktionierendes Hinweisgebersystem für eine ordnungsgemäße Compliance Organisation sein kann, so genau ist bei der Ausgestaltung darauf zu achten, dass niemand sich missbräuchlich den Schutz als Hinweisgeber erschleichen kann. » weiterlesen

Frauenquote im Vorstand – Der Entwurf des zweiten Führungspositionen-Gesetzes

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Familienministerin Franziska Giffey hat den Entwurf eines zweiten Führungspositionen-Gesetzes vorgelegt. Es bringt Änderungen und Ergänzungen zu einem Gesetz aus dem Jahre 2015, mit dem zum einen eine fixe Geschlechterquote in den Aufsichtsräten mitbestimmter börsennotierter Unternehmen und zum anderen eine flexible Quote mit Zielgrößen für sonstige Aufsichtsräte und Führungsebenen eingeführt wurde. Der Gesetzentwurf sieht für die Privatwirtschaft im wesentlichen drei Neuerungen vor, nämlich die Einführung einer Begründungspflicht für die Festlegung und Veröffentlichung der Zielgröße Null, die Erweiterung des Anwendungsbereichs der fixen Aufsichtsratsquote auf alle paritätischen mitbestimmten Unternehmen und die Einführung einer Vorstandsquote im Sinne eines Mindestbeteiligungsgebots. » weiterlesen

Verhältnis von Nachteilsausgleich und Sozialplanabfindung – Fallstricke bei der Betriebsänderung

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Arbeitgeber, die in ihrem Betrieb eine Betriebsänderung planen, sind verpflichtet, mit dem Betriebsrat Verhandlungen über einen Interessenausgleich zu führen mit dem Ziel, das Ob, Wann und Wie der Betriebsänderung einvernehmlich zu regeln. Führt der Arbeitgeber eine Betriebsänderung durch, ohne einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben, haben Arbeitnehmer, die infolge der Maßnahme entlassen werden, Anspruch auf einen Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG. Sofern anschließend noch ein Sozialplan vereinbart wird, stellt sich die Frage, ob ein entlassener Arbeitnehmer zweimal kassieren kann, nämlich einmal einen Nachteilsausgleich wegen der unterlassenen Verhandlung über einen Interessenausgleich und zum anderen die Sozialplanabfindung.

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Turboprämien weiterhin zulässig

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Arbeitgeber und Betriebsrat können bei einer Betriebsänderung im Interesse des Arbeitgebers zusätzlich zu einem Sozialplan in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung Leistungen für den Fall vorsehen, dass der Arbeitnehmer von der Möglichkeit zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage keinen Gebrauch macht oder nach Abschluss der Betriebsvereinbarung einen Aufhebungsvertrag schließt. Sie dürfen Arbeitnehmer hiervon ausnehmen, die vor einem Stichtag, der vor dem Abschluss der Betriebsvereinbarung liegt, bereits einen Aufhebungsvertrag geschlossen hatten. Das hat das LAG Nürnberg in einem Urteil vom 16.01.2018 entschieden. » weiterlesen

Schutz von Hinweisgebern bei Banken – Neues (?) aus Brüssel

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Europäisches Parlament und Europäischer Rat haben den Entwurf einer Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, vorgelegt. Über diesen Entwurf haben die EU-Justizminister am 04.06.2018 erstmalig verhandelt, ohne greifbare Ergebnisse. Das Vorhaben ist für Banken insofern von Interesse, als der Entwurf für Banken einen weiteren Anwendungsbereich vorsieht als bei sonstigen Unternehmen. Daher stellt sich die Frage, inwieweit diese Sonderregelung gerechtfertigt ist. » weiterlesen

Rückkehrrecht zur Vollzeit: Der unerfüllte Koalitionsvertrag?

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Die Diskussion über eine mögliche große Koalition ist im vollen Gange. Vielfältige Forderungen werden erhoben. Dabei werden auch Vorhaben hervorgeholt, die schon einmal gescheitert sind. Dazu gehört auch das Recht von Arbeitnehmern auf Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD Ralf Stegner ließ sich mit den Worten zitieren, die CDU solle zunächst einmal das umsetzen, was bereits vereinbart war. Er suggeriert damit, dass das Recht auf Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit im Koalitionsvertrag der großen Koalition von 2013 vereinbart worden sei. » weiterlesen

Institutsvergütungsverordnung: Der Clawback – ein Papiertiger?

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

279 Einkommensmillionäre gab es im Jahr 2015 unter den Mitarbeitern der Banken in Deutschland. Doch nicht nur diesen, sondern mehreren tausend Risikoträgern in den rund 50 größten deutschen Banken will die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit dem Clawback künftig zu Leibe rücken. Nach dem im Januar veröffentlichen Entwurf der neuen Institutsvergütungsverordnung (§ 20 Abs. 6 IVV), die im März in Kraft treten soll, sind die Banken verpflichtet, bereits ausgezahlte variable Vergütung auf Grundlage entsprechender Vereinbarungen zurückzufordern. Das gilt dann, wenn der betreffende Mitarbeiter an einem Verhalten, das für die Bank zu erheblichen Verlusten oder einer regulatorischen Sanktion geführt hat, maßgeblich beteiligt oder dafür verantwortlich war oder relevante externe oder interne Regelungen in Bezug auf Eignung und Verhalten in schwerwiegendem Maße verletzt hat.

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Weihnachtsgeld – auch für Ehemalige?

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy, Frankfurt/M.

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy, Frankfurt/M.

Das Jahresende kommt, und damit werden auch wieder Weihnachtsgeld und Jahresabschlusszahlungen in den Unternehmen fällig. In der Vergangenheit war es üblich, dass nur solche Mitarbeiter anspruchsberechtigt waren, die am 31. Dezember noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis standen. Wer also im Dezember sein Arbeitsverhältnis gekündigt hatte, ging leer aus. Solchen Regelungen hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits in den Jahren 2011 und 2012 einen Riegel vorgeschoben. Seinerzeit entschied das höchste deutsche Arbeitsgericht, dass jedenfalls für Zahlungen, die Gegenleistung für geleistete Arbeit sein sollten, eine Bindung des Mitarbeiters an das Unternehmen nicht über den Zeitraum hinaus zulässig ist, für den die Sonderzahlung geleistet wird. Das begründete das BAG mit einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers. Wenn die Zahlung geleistete Arbeit belohnen sollte, dann hat der Arbeitnehmer mit Ablauf des jeweiligen Bezugszeitraums seine Leistung erbracht, sodass ihm die Gegenleistung nicht verweigert werden könne, wenn er anschließend ausscheidet. » weiterlesen