Brexit – Staatsangehörigkeitsrechtliche Auswirkungen bei Einbürgerung

RA Dr. Gunther Mävers, Maître en droit (Aix-en-Provence), michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Der (möglicherweise unmittelbar) bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wirft vielfältige Fragen in allen Rechtsgebieten auf. Während den arbeitsrechtlichen und arbeitsmigrationsrechtlichen Auswirkungen eine breite Aufmerksamkeit zuteil gekommen ist, sind die staatsangehörigkeitsrechtlichen Auswirkungen bislang nicht hinreichend beleuchtet worden. Dem soll mit dem folgenden Beitrag Abhilfe geschaffen werden. » weiterlesen

Brexit – Arbeitsmigrationsrechtliche Auswirkungen im No Deal-Szenario

RA Dr. Gunther Mävers, Maître en droit (Aix-en-Provence), michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Der (möglicherweise unmittelbar) bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wirft vielfältige Fragen in allen Rechtsgebieten auf. Der folgende Beitrag widmet sich den Auswirkungen eines ungeregelten Austritts (Hard BREXITS) aus Sicht des Arbeitsmigrationsrecht. » weiterlesen

„Paketboten-Schutz-Gesetz“ auf den Weg gebracht

RAin/FAinArbR Kira Falter, CMS Hasche Sigle, Köln

Am 18.09.2019 hat das Bundeskabinett über das sog. Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen. Dieses soll für Unternehmen der KEP-Branche (Kurier-, Express- und Paketdienste), die Subunternehmer mit der Zustellung von Paketen beauftragen, verschärfte Haftungsregelungen vorsehen, um zukünftig die mit der Paketzustellung betrauten Arbeitnehmer der Subunternehmer besser zu schützen. » weiterlesen

Rechtsprechungsänderung: Kein Erholungsurlaub im Sabbatical

RA/FAArbR Stefan Richter, Hogan Lovells, Düsseldorf

Flexibles Arbeiten ist für viele Arbeitnehmer heute mehr denn je von enormer Wichtigkeit, um die „Work-Life-Balance“ ausgewogen zu halten. Neben den „typischen“ Flexibilisierungsinstrumenten hinsichtlich variabler Arbeitszeiten oder der flexiblen, ortsungebundenen Arbeit z.B. im Homeoffice, bieten die Arbeitgeber zunehmend auch Optionen für eine vorübergehende „Auszeit“ vom Beruf. Unter dem Stichwort Sabbatical vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien einen unbezahlten Sonderurlaub. Während dieses Urlaubs muss der Arbeitnehmer nicht arbeiten und er Arbeitgeber muss keinen Lohn bezahlen – das Arbeitsverhältnis „ruht“. » weiterlesen

Gesundheitsdaten – Schranken des Auskunftsanspruchs des Betriebsrats

RAin/FAinArbR Yukiko Hitzelberger-Kijima, Allen & Overy LLP

Der Betriebsrat hat nach dem BetrVG u.a. die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Mitarbeiter geltenden Gesetze, wie z.B. das MuSchG, eingehalten werden. Damit der Betriebsrat seine Überwachungsaufgabe durchführen kann, ist er vom Arbeitgeber rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Hieraus folgt ein entsprechender Auskunftsanspruch des Betriebsrats. Insoweit stellt sich die Frage, ob datenschutzrechtliche Aspekte einem solchen Auskunftsanspruch entgegenstehen. » weiterlesen

BAG: Viel Bewährtes und ein wenig Neues zum dreistufigen Prüfungsschema bei Eingriff in Versorgungsanwartschaften durch (ablösende) Betriebsvereinbarung

RA Peter Wehner, Counsel bei Allen & Overy LLP, Frankfurt

Das BAG hatte in einer Entscheidung vom 19.03.2019 (3 AZR 201/17) erneut über die Wirksamkeit einer ablösenden Betriebsvereinbarung zu befinden, welche in bestehende Versorgungsanwartschaften eingreift. Mit dem vorliegenden Urteil bestätigt das BAG seine ständige und umfangreiche Rechtsprechung zu dem hierfür von ihm im Rahmen der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit entwickelten dreistufigen Prüfungsschemas. Allerdings deutet das BAG gewisse Erleichterungen an, wenn und soweit die Ablösung gemeinsam durch die Betriebsparteien erfolgt. » weiterlesen

Einblick des Betriebsrats in nicht-anonymisierte Bruttoentgeltlisten

RAin Dr. Angelika Hafenmayer, Senior Associate, Hogan Lovells LLP, München

Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat auf sein Verlangen alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die dieser benötigt, um seine Aufgaben wahrzunehmen zu können. Um zu prüfen, ob rechtliche Vorgaben zur Vergütung eingehalten sind, dürfen die zuständigen Vertreter des Betriebsrats auch in Listen über die Bruttoentgelte der Arbeitnehmer Einsicht nehmen (§ 80 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 BetrVG). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, dass dieses Einblicksrecht auch unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben nicht-anonymisierte Bruttoentgeltlisten umfasst (BAG vom 07.05.2019 – 1 ABR 53/17). » weiterlesen

Offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz

RAin Dr. Angelika Hafenmayer, Senior Associate, Hogan Lovells LLP, München

In Tankstellen, Supermärkten oder Einzelhandelsgeschäften ist der Einsatz von Videokameras kaum wegzudenken. Die Videoüberwachung dient dabei regelmäßig nicht vorrangig der Überwachung der eigenen Arbeitnehmer, sondern dem Schutz des Eigentums des Arbeitgebers etwa vor Diebstahl durch Kunden. Einmal mehr musste sich nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage nach der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz auseinandersetzen (BAG vom 28.03.2019 – 8 AZR 421/17). » weiterlesen

Planspiel oder Personalplanung? Grenzen des Beteiligungsrechts des Betriebsrats im Rahmen der Personalplanung

RA/FAArbR Sören Seidel, Counsel, Allen & Overy LLP

Der Arbeitgeber ist für die Personalplanung verantwortlich. Gemäß § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist der Betriebsrat jedoch über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen, anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Schwierigkeiten bereitet in der Praxis nicht selten die Abgrenzung zwischen vorbereitenden, abstrakten Planspielen des Arbeitgebers und einer konkreten Planung. Für Arbeitgeber bedeutet dies oft Ungewissheit, ob ein vom Betriebsrat geltend gemachtes Informations- und Beratungsrecht im konkreten Fall tatsächlich besteht. Das BAG hat mit seinem Beschluss vom 12.03.2019 (1 ABR 43/17) die Grenzen weiter präzisiert. » weiterlesen

BGH: Leiharbeitnehmer zählen für den Schwellenwert der paritätischen Mitbestimmung

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

Bei der Frage, ob ein Unternehmen wegen Überschreitung des Schwellenwerts von in der Regel 2.000 Arbeitnehmern einen paritätisch besetzen Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz bilden muss, sind Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn das Unternehmen regelmäßig während eines Jahres über die Dauer von mehr als sechs Monaten Arbeitsplätze mit Leiharbeitnehmern besetzt. Das hat der BGH bereits durch Beschluss vom 25.06.2019 entschieden, wie jetzt bekannt wurde (Pressemitteilung Nr. 110/2019 vom 20.08.2019). Das kann dazu führen, dass jetzt Unternehmen erstmals einen mitbestimmten Aufsichtsrat bilden müssen. » weiterlesen